Nachtrag zum Eintrag vom 06.06.08

von
Engelchen

@ Inge
War beim Anwalt. Na ja, was sollte er sagen. Fakt ist ersteinmal das PKH mit Sicherheit bewilligt wird. Alleine schon deswegen, weil mir vorher EU Rente gewährt worden ist. Als ich die Dauer des Prozesses erwähnt habe, meinte er, wenn wir viel Glück hätten, so 4 Monate.
Da ich selber gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte war, kenne ich die Problematik eines Verfahrens bzw. Dauer. Aber um ganz ehrlich zu sein, würde ich es lieber sofort mit einem Fachmann probieren. Das Amtsdeutsch ist nicht wirklich etwas für jeden. Da gibt es Paragraphen, die ein Leie nicht kennt. Eine Beantragung nach § 105 SGG wäre sinnvoll (Urteil ohne mündl. Verhandlung). Da ich ja nicht weiß wobei es bei Ihnen geht - hier aber noch ein kleiner Tipp am Rande. Wegefähigkeit ( BSG Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R) einfach mal im Netz nachschauen.
LG

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