Hallo.
Ich muß nochmals einen Nachtrag zu meinem Beitrag vor 2 Wochen machen.
Mir wurde ja ein LTA-Antrag abgelehnt (Widerspruch). Nun bleibt mir nur noch die Klage. VDK könnte mir helfen.
Frage:
Da meine Attest eher von einer EM-Rente (teilweise) ausgehen (kann lt. Reha max. 3 bis unter 6h arbeiten), stellt sich folgende Frage:
-Soll ich also keine Klage gegen die Ablehnung LTA einreichen, sondern gleich einen Antrag auf EM-Rente?
Da ich gesundheitlich soweit wäre, dass ich ein paar Stunden arbeiten kann, möchte ich mich nicht aussteuern lassen (Krankengeld).
Falle also ins ALG1. Habe 12 Monate.
Möchte keine Probleme mit Amt bekommen, wenn ich vorher Antrag auf EM-Rente gestellt habe!
Für eine "volle" bin ich zu gesund!
Für eine normale Vollzeitbeschäftigung zu krank!
Deshalb der Weg der teilw. EM-Rente mit Hinzuverdienst (lt. Ärzte).
Oder wäre es besser, den Antrag auf EM-Rente erst zu stellen, wenn ich ins ALG1 gerutscht bin?
PS:
Wäre es hinderlich, wenn ich es nochmals in meinem Beruf versuche (kfm. Angestellter)?
Gefahr, wieder "rückfällig" zu werden ist groß!
Dann würde ich wieder ins Krankengeld fallen und das Ganze beginnt von vorne...
danke