Nachtrag!Ablehnung LTA-Antrag.Klage?Antrag auf EM-Rente?

von
hilfmirbitte

Hallo.
Ich muß nochmals einen Nachtrag zu meinem Beitrag vor 2 Wochen machen.

Mir wurde ja ein LTA-Antrag abgelehnt (Widerspruch). Nun bleibt mir nur noch die Klage. VDK könnte mir helfen.

Frage:
Da meine Attest eher von einer EM-Rente (teilweise) ausgehen (kann lt. Reha max. 3 bis unter 6h arbeiten), stellt sich folgende Frage:

-Soll ich also keine Klage gegen die Ablehnung LTA einreichen, sondern gleich einen Antrag auf EM-Rente?

Da ich gesundheitlich soweit wäre, dass ich ein paar Stunden arbeiten kann, möchte ich mich nicht aussteuern lassen (Krankengeld).
Falle also ins ALG1. Habe 12 Monate.

Möchte keine Probleme mit Amt bekommen, wenn ich vorher Antrag auf EM-Rente gestellt habe!
Für eine "volle" bin ich zu gesund!
Für eine normale Vollzeitbeschäftigung zu krank!
Deshalb der Weg der teilw. EM-Rente mit Hinzuverdienst (lt. Ärzte).

Oder wäre es besser, den Antrag auf EM-Rente erst zu stellen, wenn ich ins ALG1 gerutscht bin?

PS:
Wäre es hinderlich, wenn ich es nochmals in meinem Beruf versuche (kfm. Angestellter)?
Gefahr, wieder "rückfällig" zu werden ist groß!
Dann würde ich wieder ins Krankengeld fallen und das Ganze beginnt von vorne...

danke

von
FranzosenRente60

Die Angelegenheit wird sich vor dem Sozialgericht lange genug hinziehen.
Daher empfehle ich Ihnen schnellstmöglichst den Klageweg zu beschreiten.
Vergessen Sie nicht frühzeitig zur Arge zu gehen und dort schriftlich Ihre Rechte geltend zu machen.
Je früher Sie die Formulare ausgefüllt abgeben um so besser.

FranzosenRente60

von
hilfmirbitte

Hallo.
Danke!

Aber die Klage bezieht sich ja auf den LTA Antrag? Oder???
Der LTA Antrag wurde wohl abgelehnt, da ich ja nur noch 3-unter 6 Stunden arbeiten kann.
Oder könnte das Gericht aus dem LTA-Antrag-Klage einen EM-Antrag machen und bewilligen???

Außerdem fühle ich mich in der Lage, ein paar Stunden pro Tag zu arbeiten.
Also kein Krankengeld, sondern arbeitssuchend melden und ALG1 beziehen.

Da habe ich Angst, dass die Klage hinderlich für das ALG1 ist.

danke

von
Uuuuups

Offenbar wissen Sie selbst nicht, was Sie nun wollen. Eine Reha macht doch nur Sinn, wenn Sie wieder arbeiten wollen, eine EM-Rente nur, wenn Sie nicht mehr arbeiten können und sich das auch durch eine Reha nicht ändern lässt.

Ihre Klage macht somit kleinen Sinn, wenn Sie eigentlich EM-Rente möchten.

Eine andere Frage ist, wann Sie den Rentenantrag stellen wollen. Solange Sie dazu nicht aufgefordert worden sind oder werden, können Sie das (wahrscheinlich höhere) Krankengeld ausschöpfen und rechtzeitig vor Ende der Zahlung Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.

Hier im Forum können allenfalls einzelne Fragen zur rechtlichen Sachverhalten beantwortet werden. Wenn Sie aber bereits beim VdK beraten worden sind, sollten man Sie dort auch zu allen Ihren noch verbliebenen Fragen umfassen individuell beraten können.

von
KSC

seit Wochen und Monaten immer die gleichen Fragen! (Kaufmann mit Rheuma kann 3- 6 Stunden arbeiten).

Sie bekommen durch das Forum keine neuen Erkenntnisse.

Und Sie bekamen schon gefühlte tausend Mal den Rat sich zu entscheiden: entweder den Rechtsweg wegen der LTA gerichtlich durchziehen - das kann aber über ein Jahr oder länger dauern (und die Frage was Sie genau wollen ist immer noch nicht geklärt) oder endlich den Rentenantrag stellen.

von
Forenwächter

Das ist er wieder der Forumstroll. Leute , bitte fallt doch nicht immer wieder auf diesen Spinner rein. Einfach seine Fragen ignorieren. Seit Monaten treibt er hier doch sein Spiel.

von
hilftmirbitte

Hallo.
Was sollen die Anschuldigungen gegenüber mir?
Ich möchte mich doch nur informieren.
Habe bisher 3x eine Frage gestellt.
Ist das verboten?

Solche blöden Kommentare könnt Ihr euch sparen!
Für die Tips bin ich natürlich sehr dankbar!

Warum bekomme ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage?

Wenn ich gegen die Ablehnung des LTA Antrages Einspruch einlege, kann dann
das Sozialgericht entscheiden, dass ich aus gesundheitlichen Gründen statt einer LTA eine Erwerbsminderungsrente erhalte?

Natürlich weiß ich was ich möchte!
Eine Umschulung! Wenn dies jedoch nicht möglich ist (gesundheitlich), dann muß ich mit einer EM-Rente wohl leben.

Danke an alle seriösen Tipgeber!

von
Uuuuups

Zitiert von: hilftmirbitte

Wenn ich gegen die Ablehnung des LTA Antrages Einspruch einlege, kann dann das Sozialgericht entscheiden, dass ich aus gesundheitlichen Gründen statt einer LTA eine Erwerbsminderungsrente erhalte?

Nein.

von
Chris

Zitiert von: hilftmirbitte

Warum bekomme ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage?

Vermutlich, weil es kein Patentrezept gibt?

Experten-Antwort

Im Rahmen dieses Internetforums ist es leider nicht möglich, eindeutige Aussagen zu derart individuellen Sachverhalten zu machen. Sie sollten sich mit Ihren Fragen an Ihre Rechtsberater vom VdK wenden, die Sie ja bereits beauftragt haben.

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