Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Zeitrentner,
die Deutsche Rentenversicherung muss bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente prüfen, ob die Erwerbsminderung tatsächlich weiter besteht. Dazu ist nach der Beurteilung des zuständigen Sozialmedizinischen Dienstes in Ihrem Fall ein Gutachten erforderlich. Dies ist nachvollziehbar, da eine Pflegegutachten andere Kriterien als die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt prüft und auch andere aktuelle medizinische Unterlagen nicht vorliegen.
Wie bereits von "Siehe hier" erläutert, müssen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären, wie die Untersuchung realisiert werden kann. Dazu müssen Sie gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger Gründe angeben, warum Ihnen die Fahrt mit einem Taxi nicht zumutbar und möglich ist.
Wir können Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, die Angelegenheit mit Ihrem Rentenversicherungsträger zu klären.
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