Hallo,
meine EM-Rente ist auf Zeit befristet und fällt demnächst weg. Ich soll nachuntersucht werden, kann aber das Haus wegen meiner erheblichen Gehbehinderung nicht verlassen. Ich habe einen Pflegegrad 3 und war schon seit 1 Jahr nicht mehr beim Arzt.
Ich verstehe nicht, wieso ich jetzt wieder zur Nachuntersuchung kommen soll und wie das funktionieren soll. Mein Pflegegutachten reicht dem ärztlichen Dienst nicht, das hätten sie schon gehabt und sei zu alt. Weitere ärztliche Unterlagen liegen nicht vor, weil ich schon ewig nicht mehr beim Hausarzt war.
Die haben mich jetzt auf meine Mitwirkungspflichten hingewiesen, weil ich das Angebot mit dem Taxi zur Untersuchung abgeholt zu werden abgelehnt habe. Mehr könnten sie mir nicht entgegen kommen. Ich kann doch das Haus nicht verlassen wegen der Gehbehinderung, wie soll das denn gehen?
Meine Rente fällt demnächst weg und ich weiß nicht was ich machen soll...
Sie wissen, dass Sie bei Pflegegrad 3 die Möglichkeit des Krankentransports (ggf. bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit mit Tragestuhl) haben? Da müssten Sie dann zwar zum Hausarzt, aber der kann Ihnen dann ggf. sowohl für diesen Besuch beim Hausarzt als auch für den Termin bei dem Gutachter (das müsste bei der Pflegekasse erfragt werden, ob das als Arztbesuch gewertet werden kann) die notwendige Verordnung ausstellen.
meine EM-Rente ist auf Zeit befristet und fällt demnächst weg. Ich soll nachuntersucht werden, kann aber das Haus wegen meiner erheblichen Gehbehinderung nicht verlassen. Ich habe einen Pflegegrad 3 und war schon seit 1 Jahr nicht mehr beim Arzt.
Ich verstehe nicht, wieso ich jetzt wieder zur Nachuntersuchung kommen soll und wie das funktionieren soll. Mein Pflegegutachten reicht dem ärztlichen Dienst nicht, das hätten sie schon gehabt und sei zu alt. Weitere ärztliche Unterlagen liegen nicht vor, weil ich schon ewig nicht mehr beim Hausarzt war.
Die haben mich jetzt auf meine Mitwirkungspflichten hingewiesen, weil ich das Angebot mit dem Taxi zur Untersuchung abgeholt zu werden abgelehnt habe. Mehr könnten sie mir nicht entgegen kommen. Ich kann doch das Haus nicht verlassen wegen der Gehbehinderung, wie soll das denn gehen?
Meine Rente fällt demnächst weg und ich weiß nicht was ich machen soll...
Hallo Zeitrentner,
wenn Sie in Ihrer Schwerbehinderung auch ein 'aG' haben, haben Sie einen Anspruch auf einen kostenfreien Transport durch z.B. DRK, Malteser oder die Johanniter oder wer da bei Ihnen vor Ort so ansässig ist. Und auch ohne 'aG' haben Sie diese Möglichkeit, wobei dann die Kostenübernahme zu klären wäre. Wenn die DRV allerdings schon bereit ist, die Kosten mit einem Taxi zu bezahlen, müssten Sie mit der also klären, dass 'normales Taxi' nicht geht, Sie benötigen einen Krankentransport.
Dieser würde Sie mit einem speziellen Krankenrollstuhl in der Wohnung abholen und ob mit oder ohne Treppe dann bis zum Krankentransportwagen fahren, dort rein schieben, Sie mit Rollstuhl sichern und zum Gutachter fahren.
Dort dann raus aus dem Auto, alle Treppen oder Fahrstühle bis direkt ins Wartezimmer des Gutachters.
Der Rückweg dann entsprechend.
Also ist es durchaus möglich, dass Sie trotz Gehbehinderung die Wohnung zu diesem Zweck verlassen. Sollten Sie davor für Körperpflege und Ankleiden Hilfe benötigen, steht dafür Ihre private Pflegeperson oder der Pflegedienst zur Verfügung.
Klären Sie also bitte mit der zuständigen DRV und/oder Ihrer zuständigen Krankenkasse, wie Sie das genau organisieren müssen, bzw. lassen Sie das von Ihrer Pflegekraft organisieren.
Alles Gute!
Hallo Zeitrentner,
die Deutsche Rentenversicherung muss bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente prüfen, ob die Erwerbsminderung tatsächlich weiter besteht. Dazu ist nach der Beurteilung des zuständigen Sozialmedizinischen Dienstes in Ihrem Fall ein Gutachten erforderlich. Dies ist nachvollziehbar, da eine Pflegegutachten andere Kriterien als die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt prüft und auch andere aktuelle medizinische Unterlagen nicht vorliegen.
Wie bereits von "Siehe hier" erläutert, müssen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären, wie die Untersuchung realisiert werden kann. Dazu müssen Sie gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger Gründe angeben, warum Ihnen die Fahrt mit einem Taxi nicht zumutbar und möglich ist.
Wir können Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, die Angelegenheit mit Ihrem Rentenversicherungsträger zu klären.