Hallo,
wenn man nach der Bundeswehr nachversichert wurde (Zeitsoldat), vorher und nachher Tätigkeiten ausgeübt hat, die der kanppschaftlichen Rentenversicherung zurgeordnet wurden, wird die Zeit der Nachversicherung auch im Versicherungszweig unter der "Knappschaft" vorgenommen oder ist die Zeit unter der "Allgemeinen Rentenversiicherung" im Versicherungsverlauf richtig erfasst ?
Ist ja für den Rentenartfaktor wichtig, ob 1 oder 1,33.
Vielen Dank und
Freundliche Grüße
Chris