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Nachversicherung

von Ex-Beamter16.01.2018 | 16:33
606 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

In meinem Versicherungsverlauf sind viele Zeiten aufgeführt, meistens mit dem Text PFLICHTVERSICHERUNGSZEIT. Für die Zeiten, in denen ich noch im Refendariat war, gibt es in einer zweiten Zeile den Text NACHVERSICHERUNG. Kann mir jemand sagen ob sich das positiv oder negativ auswirkt? Wird die Rente aus solchen Nachversicherungszeiten anders berechnet? Wenn nicht, warum gibt es diesen Extratext?

4 Antworten

-am 16.01.2018 | 18:04
Hallo Ex-Beamter, für die Zeit der Nachversicherung werden Sie so gestellt, als wären Sie versicherungspflichtiger Arbeitnehmer gewesen. Die Zeit der Nachversicherung ist also auch eine Pflichtbeitragszeit, die sich bei der Rentenberechnung nicht von einer Pflichtbeitragszeit eines anderen Beschäftigten unterscheidet. Der Extratext "Nachversicherung" dient lediglich als zusätzliche Information für Sie, damit Sie erkennen können, dass Ihr Versorgungsträger Ihre Zeit im Beamtenverhältnis nachversichert hat.
W*lfgangam 16.01.2018 | 20:03
Ergänzend: Pflichtbeitragszeiten, die nicht aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit entstanden sind, können viele Extra-Kennzeichnungen erhalten ...macht deren Ursache/Entstehung transparenter. Da wären z. B. - berufliche Ausbildung - Wehrdienst /Zivildienst - Kindererziehungszeit /Mehrfacherziehung - Arbeitslosigkeit /-geld /Arbeitslosengeld 2 - Krankengeld - Pflegetätigkeit - geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung und noch andere. In der Beratung können Sie dann auch erkennen/auf Fragen reagieren "Ich habe meine Oma gepflegt /Kinder erzogen /ich war mal verbeamtet, ist das denn in meinem Renten auch drin?". Die besondere Kennzeichnung kann Einfluss auf die Standart-Bewertung dieser Zeiten und auch auf die Summe aller Zeiten haben. Welchen, erkennt man im Rahmen einer Rentenauskunft aus den Berechnungsanlagen "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" und Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten". Wie Experte sagte, ist die Pflichtbeitragszeit/Nachversicherung wie eine 'normale' versicherungspflichtige Beschäftigung zu behandeln. Die nachversicherte Zeit des Referendariats wäre aber ggf. auch als "berufliche Ausbildung" zusätzlich zu kennzeichnen - müssen Sie mit Ihrer DRV noch klären ...im Vorgespräch lässt sich bereits klären, ob das einen Nutzen hätte/kann wegfallen. Daneben können aber aktuell/gerade eben nachversicherte Zeiten, insbesondere bei gerade aus dem Dienst ausgeschiedenen Beamten ohne Versorgungsanspruch, weitere (positive) Folgewirkungen auslösen. Gruß w.
W*lfgangam 16.01.2018 | 21:18
Hallo Ex-Beamter, in jeder (allgemeinen) Rentenauskunft, die ab Alter 55 regelmäßig alle 3 Jahre versandt wird, ist der komplette Berechnungsweg enthalten. In der dazwischen versandten Renteninformation natürlich nicht, da ist nicht mal ein aktueller Versicherungsverlauf beigefügt. Die via Internet / https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ angeforderte Rentenauskunft erhält keine Berechnungsanlagen. Da muss man halt zwischenzeitlich den Weg der schriftliche Anforderung gehen, um das Komplett-Paket zu erhalten – wenn es denn notwendig sein sollte! > Ich habe aber gehört, dass die Seite mit den Entgeltpunkten aus Beitragszeiten demnächst gar nicht mehr ausgedruckt werden soll. Ist mir nicht bekannt. Gruß w.
Ex-Beamteram 16.01.2018 | 20:19
Vielen Dank für die Erläuterungen. @W*lfgang. Ich habe aber gehört, dass die Seite mit den Entgeltpunkten aus Beitragszeiten demnächst gar nicht mehr ausgedruckt werden soll. Ist da etwas dran?
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