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Experten-Antwort

Nachversicherung?

von Moni30.11.2012 | 07:41
1686 Ansichten
4 Antworten

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Kann mir bitte jemand zu diesem Sachverhalt weiterhelfen: Ein Beamter ist nach drei Jahren Ehe verstorben. Für die Witwe besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der Beamtenversorgung, da der Verstorbene bei der Eheschließung bereits 70 Jahre alt war und die Pensionsstelle in diesem Fall eine Witwenleistung ausschließt. Ist es richtig, dass in diesem Fall nun eine Nachversicherung erfolgt und die Witwe eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt? Was ist zu veranlassen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moni,

Agnes hat Ihnen bereits den richtigen Hinweis gegeben. Ergänzend hierzu möchte ich nur noch festhalten, dass nur dann eine Nachversicherung durchzuführen ist, wenn auch ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann. Hierzu muss insbesondere auch die Wartezeit für ein Rente wegen Todes - ggf. unter Einbeziehung der Nachversicherungszeiten - erfüllt sein (oder ggf. vorzeitig i. S. d. § 53 SGB VI erfüllt sein).

Sie sollten sich daher zunächst an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

uuupsam 30.11.2012 | 09:08
Habe ich so noch nicht gehört (posthume Nachversicherung, schließlich wird nachversichert, wer als ehem. Beamter unversorgt ausgeschieden ist, dies war ja wohl nicht der Fall?!) - klingt aber hoch interessant! Spätestens wenn 'Helmut der Größte' stirbt wird seine Maike vor der gleichen Frage stehen - spätestens dann wird die Politik reagieren...!
Agnesam 30.11.2012 | 09:42
Hallo Moni, in dem beschriebenen Fall ist tatsächlich eine Nachversicherung durchzuführen. Es gab hierzu ein BSG-Urteil dem sich die Rentenversicherungsträger angeschlossen haben. Siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Agnes
Moniam 30.11.2012 | 10:27
Vielen Dank für den Hinweis!
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