Hallo Peter Köpke,
KSC und Sandra haben Ihnen schon die entscheidenden Empfehlungen und Hinweise gegeben. Als deutscher Staatsangehöriger können sie weltweit freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen.
Als in Brasilien beschäftigter Arbeitnehmer genießen sie die Vorzüge des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens (seit 01.05.2013 in Kraft). Dazu gehört insbesondere, dass Rentenjahre in Deutschland und Rentenjahre in Brasilien zur Prüfung von Anspruchsberechtigungen zusammengezählt werden. Sollten Sie entsprechend mindestens 10 Monate Rentenpflichtzeiten in Brasilien zurückgelegt haben, so ist zusammen mit den deutschen Jahren die algemeine Wartezeit von 5 Jahren für einen deutschen Regelaltersrentenanspruch erfüllt.
Die Zahlung freiwilliger Beiträge zum Erwerb eines Rentenanspruchs wäre also möglich, aber nicht erforderlich.