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Experten-Antwort

Nachversicherung bei Ausscheiden aus Beamtenverhältnis

von Justus19.03.2019 | 22:25
386 Ansichten
3 Antworten

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Bei einer freiwilligen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt ja eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitgeber/Dienstherr trägt die Kosten der Nachversicherung (wenn ich das richtig verstanden habe). Werden in diesem Fall die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile nachversichert (nur insgesamt gezahlt vom Arbeitgeber) oder nur der Arbeitgeberanteil? Man findet widersprüchliche Informationen dazu, siehe http://www.rechtslexikon.net/d/nachversicherung https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=3845#p19791 und andererseits https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?p=7648&sid=f27b8433… Danke & Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Justus,

gem. § 181 Abs. 5 SGB VI trägt der Dienstherr die Beiträge aus der Nachversicherung in voller Höhe. Das heißt, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge vom Dienstherrn alleine zu Tragen sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 19.03.2019 | 22:40
Der Paragraph 181 SGB VI gibt doch ausreichend her. Ansonsten "drv raa" in die Suchmaschine Ihrer Wahl eingeben und schon kann der Spaß losgehen.
Justusam 21.03.2019 | 21:35
Hallo, so eindeutig fand ich den Paragaphen nicht... Aber gerade deshalb: vielen Dank!
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