Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ehemaliger Beamter muss für mehrere Jahre nachversichert werden, da er unversorgt ausgeschieden ist.
Für einen Zeitraum von einigen Jahren verdiente er (im Beamtenverhältnis) über der BBG in der Rentenversicherung. Im Jahr 2013 sank das Einkommen untermonatig ab Oktober auf einen monatlichen Betrag weit unter der BBG (RV).
Nun die Frage: Ist bei der Berechnung der Nachversicherung die jährliche oder die monatliche BBG Zugrunde zulegen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.