Hallo Bonnie,
die Angaben von SelinaII sind grundsätzlich richtig. Das heißt, nachversichert wird der tatsächliche Bruttoverdienst, der natürlich geringer ist, als der vergleichbare Bruttoverdienst eines Angestellten. Allerdings wäre ich sehr vorsichtig, was den direkten Vergleich der Rentenansprüche des Beamten mit denen des Angestellten im öffentlichen Dienst angeht. Hier kann man m.E. keine verlässlichen Beträge nennen.
Zu der angesprochenen Zusatzversicherung in der VBL kann ich auch keine konkreten Auskünfte erteilen, da es sich um ein Versorgungssystem außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Auch wenn ich der Meinung bin, dass hier eine rückwirkende Versicherung (im Sinne der Nachversicherung) nicht möglich ist, möchte ich Sie daher mit dieser Frage lieber direkt an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verweisen - www.vbl.de.
Leider lassen sich im Rahmen dieses Forums nicht alle Fragen so detailliert beantworten wie vielleicht gewünscht - insbesondere die nach konkreten Berechnungen und evtl. Rentenhöhen. Hier ist immer eine individuelle Beratung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls erforderlich. Soweit Sie also noch nicht mit Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn über die Sache sprechen wollen, können Sie aber auch gern eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Hier müssen Sie im Übrigen auch nicht zwingend eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wählen (Thema Anonymität), wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass sämtliche Mitarbeiter der Rentenversicherung auf den Datenschutz verpflichtet sind und insoweit Anonymität (zumindest im Außenverhältnis) und Diskretion immer gewährleistet sind. Alternativ bestünde auch noch die Möglichkeit, einen Rentenberater zu beauftragen, wobei dieser dann kostenpflichtig ist.