@Experte: Vielen Dank für Ihre Antwort. Warum ist es denn so unverlässlich sich das auf diese Art grob auszurechnen? Wegen den Abschlägen und Co, oder gibt’s noch andere Gründe? Würden Sie den Vergleich nicht mit einem Angestellten machen sondern den Geldbetrag der Pension, mit der gesetzlichen Rente aus Nachversicherung vergleichen? Dann sieht es ja noch schlechter aus :-(
@Bonnie: Hallo, ja die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist immer kostenlos, nicht nur anfangs sondern IMMER. Nur der Rentenberater, der selbständig Tätige, der kostet. Die Gebühren richten sich grob nach denen eines Anwalts – ob ein Rentenberater das erste Gespräch kostenlos anbietet hängt vom jeweiligen Berater ab.
> Rentenwerte für die Jahre ab 1985 bis 2003
Oje, okey, dann hier der Nachtrag:
1985 33,87 DM
1986 34,86
1987 36,18
1988 37,27
1989 38,39
1990 39,58
1991 41,44
Ab jetzt verändert der Rentenwert sich immer ab Juli eines Jahres:
1992 42,63
1993 44,49
1994 46,00
1995 46,23
1996 46,67
1997 47,44
1998 47,65
1999 48,29
2001 49,51
2002 25,86 EUR
2003 26,13
bis heute
Also wenn das mit der Nachversicherung noch nicht bombenfest ist also wenn Sie noch eine Wahl haben dann würde ich mich an Ihrer Stelle wirklich (noch mehr) umfangreich informieren, also sämtliche Beratungsstellen besuchen, das Netz durchwühlen und vielleicht auch entsprechende Bücher noch kaufen.
Schlussendlich ist für mich klar, dass was die Pension angeht man als Nachversicherter einfach immer schlechter dasteht. Worin Sie evtl. besser dastehen wie z.B. Ihr Gehalt bei ihrem Beruf den Sie jetzt im Augenschein haben (und Sie vielleicht privat auch vorsorgen könnten), oder dass Sie nicht mehr so leicht versetzbar sind usw. usf. sollten Sie einfach abwägen was für Sie Wichtiger ist.
Ach ja, was ich noch vergessen habe und was nicht ganz unwichtig ist: Denken Sie bitte auch an Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie jetzt gesetzlich versichert werden und aus der privaten KV ausscheiden, kommt es auf Ihr Alter bzw. Ihren beruflichen Werdegang an, ob sie später über Ihre gesetzliche Rente versichert werden können ( Voraussetzung: Sie müssen in 9/10 der Zeit Ihrer zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens, gesetzlich versichert gewesen sein (entweder freiwillig oder pflichtig). Z.B. wenn Sie mit 20 angefangen haben zu arbeiten, und mit 60 in Rente gehen haben Sie 40 Jahre lang gearbeitet. Dann sollten Sie in der Zeit vom 40. Lebensjahr bis 60. Lebensjahr 9/ 10 (entspricht also 18 Jahren) gesetzlich versichert gewesen sein. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht müssen Sie sich zu Rentenbeginn wieder privat bzw. Freiwillig versichern was horrende Kosten verursachen kann, da Sie ja jetzt dann mit Ihrem Ausscheiden Ihre Altersrückstellungen der privaten KV verlieren und dann mit 60 neu eingestuft werden. Ggf. gibt es aber sogenannte „Anwartschafts-Verträge“ bei der privaten KV, mit denen Sie sich ihre Rückstellungen erhalten können aber monatlich immer einen Betrag abdrücken müssen.
Tja- Sie sehen, ich hab mich mit diesem Thema auch schon viel auseinandergesetzt ... ich bin mir immer noch unschlüssig was besser ist ... bzw. ob es sich wirklich lohnt soviel auf diese Sicherheit als Beamtin bzw. die zu erwartende Pension zu geben, wenn man nicht mal weiß wie alt man wird und vielleicht in einem anderen Beruf glücklicher wäre ... wenn man denn langfristig auch eine Arbeit hätte ...