Nachversicherung für Beamte

von
Bonnie

Meines Wissens ist der Dienstherr verpflichtet, mich nachzuversichern, wenn ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide.

In welcher Höhe erfolgt die Nachversicherung?
Kann ich den AN-Anteil nachversichern? Kann ich (als Noch-Beamte) freiwillige Beiträge leisten?
Wer kann mir bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Aussagen über die zu erwartende Rente im Rentenalter machen?

Experten-Antwort

Es werden die im Nachversicherungszeitraum erhaltenen Bezüge nachversichert. Nach oben ist das nachzuversichernde Entgelt durch die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Bei geringen Entgelten ist eine Mindestbemessungsgrundlage vorgesehen. Die Nachversicherungsbeiträge werden von den Arbeitgebern in voller Höhe getragen. Die Versicherten werden an der Beitragstragung nicht beteiligt. Beamte können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie bereits eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren zurückgelegt haben. Eine Rentenauskunft können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.

von
Selina II

„Wer kann mir bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Aussagen über die zu erwartende Rente im Rentenalter machen?“

Sobald die Nachversicherung durchgeführt wurde können Sie eine Rentenauskunft anfordern.

Ansonsten kann man sich das auch grob ausrechnen.
Nehmen Sie ihr jeweils jährliches Brutto-Gehalt und teilen Sie es durch das jährliche Durchschnittsentgelt.
z.B. Brutto 2006 im Beamtenverhältnis: 30.000 Euro geteilt durch Durchschnittsentgelt 29304 = 1,0238 Entgeltpunkte.

Dies würde einer monatlichen Brutto-Rente (bei Erreichen der für Sie maßgeblichen Altersgrenze ohne Abschläge) von monatlich 26,75 Euro entsprechen. So addieren Sie dann die Jahre aufeinander und können sich Ihre Rente grob ausrechnen. Für jedes Jahr und dann alle zusammenzählen.

Die Nachversicherung stellt Sie unterm Strich - was die gesetzliche Rente angeht – schlechter als Sie eigentlich „sind/waren“ - nämlich so, als ob Sie netto viel weniger verdient hätten.
Wenn Sie z.B. mit 30.000 Euro Jahresbrutto als Beamtin netto 1600 Euro ( KV schon abgezogen) hatten haben Sie relativ gut verdient denn das Durchschnittsentgelt von 29304 € ergibt grob ein Netto von nur 1450,00 € (ich rechne immer 40% ab ...)
Sie werden m.E. einfach zurückgestuft und verlieren schon allein hierdurch Rentenansprüche. Hätten Sie die Zeit als Angestellter zurückgelegt hätten Sie ca. mit 1600 Euro netto ein Jahresbrutto von ca. 32400 €. Das ergäbe dann 1,1057 EP ( sind alles ganz grobe Rechnungen, man möge mich korrigieren wenn ich total falsch liege) das gäbe schon eine monatliche Rente von 28,89 Euro.

Nachversicherung lohnt sich also nicht wirklich. Aber manchmal ist sie eben unumgänglich. Für Ihren weiteren Lebensweg ausserhalb des Beamtentums wünsche ich Ihnen alles Gute –ich habe Respekt vor jedem der sich das „traut“.

von
Bonnie

Hallo Slina II!

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich bräuchte eine Ungefähr-Rentenauskunft vor Durchführung der Nachversicherung!

Mir ist einiges an Ihrem Beitrag unklar:
1) Was meinen Sie mit jährlichem Durchschnittsentgelt? (Ist das das Nettoeinkommen?)
2) Wie kommen Sie auf den Betrag von 26,75€ monatlich?

Würde mich sehr über eine Erklärung freuen.

Bonnie

von
Bonnie

Ich bin inzwischen ein ganzes Stück weiter!

Ich weiß jetzt was Durchschnittsentgelt, Entgeltpunkte und Rentenwert sind.

Jetzt fehlen mir zur Berechung die Rentenwerte für die Zeit vor 2003. Wo kann ich diese Werte finden?

Und noch eine Frage:

Fallen bei der Nachversicherung die AN-Anteile zur RV ganz unter den Tisch?
Dann ist man auf jeden Fall schlechter gestellt als wenn man diese Zeit als Angestellter gearbeitet und "ganz normal" seine Beiträge gezahlt hätte. Stimmt das so?
Gibt es eine Möglicheit diesen AN-Anteil nachzuzahlen?

Würde mich über Ihre Antworten freuen.

von
Selina II

Hallo Bonnie,
welche Jahre brauchen Sie genau?
Bei der Nachversicherung wird der volle Beitrag von Ihrem Brutto abgeführt. Dies entspricht dann schon dem AN und AG-Beitrag. Der Bund zahlt dann eben beide Beiträge. Also z.B. 19,5% von Ihrem Brutto. Nicht nur die Hälfte. Also ganz sooo schlecht sieht es dann nicht aus ;-)
Ich hab mir das auch grad noch einmal angeschaut ... die 2 Euro weniger Rentenanspruch klingt jetzt gar nicht einmal so schlimm - allerdings nur wenn man sich eben mit einem normalen Arbeiter/Angestellten vergleicht der nicht im öffentlichen Dienst tätig war. Die Angestellten im Öffentlichen Dienst haben ja zusätzlich noch ihre VBL-Versorgung mit der sie auch auf wesentlich höhere Rentenansprüche dann kommen (Zusatzrente zur Gesetzlichen Rente). Allerdings weiß ich nicht genau ob Angestellte hierfür auch einen Beitrag zahlen müssen, vielleicht weiß das ein anderer Forumsteilnehmer?

von
Bonnie

Ich brauche die Jahre 1985 bis 2003.

Mir wurde einmal von einem Berater gesagt, dass bei der Nachversicherung nur der AG-Anteil nachgezahlt wird, also 9,75%. Stimmt das nicht?

Was meinen Sie mit 2€ Rentenanspruch weniger???

Was ist VBL-Versorgung? Kann ich mich vielleicht da freiwillig / nachtröglich versichern?

Sorry, aber ich muss die Sache schon ziemlich genau wissen, bevor ich eine falsche Entscheidung treffe.....

von
Selina II

Oje konkrete Auskünfte können Sie von mir ja auch nicht erhalten da ich mein Wissen auch nur grösstenteils aus dem Internet habe und eben auch Beamtin bin ...

Das mit dem AN Anteil stimmt jedenfalls nicht. Das trifft auf Beitragserstattung zu, da bekommt man nur den Anteil raus den man selbst eingezahlt hat, also den AN-Anteil. Und nicht den vollen Beitrag. Aber das ist ja ein ganz anderes Thema.

Die 2 Euro waren von meinem og. Beispiel: ein Beamter der nachversichert wird mit einem Netto Gehalt von 1600 Euro Pro Jahr erwirbt sich 2 Euro weniger monatliche Rentenansprüche als ein Arbeiter/Angestellter mit 1600 Netto ... da eben das Brutto-Gehalt zugrundegelegt wird, und das Brutto Gehalt von Beamten niedriger ist als das von Angestellten da Beamte keine Sozialversicherungsabgaben bezahlen. Das ist ein rein theoretisches Beispiel und ich möchte bitte nicht dass Sie sich auf meine laienhaften Angaben verlassen. Gibt es nicht z.B. auch ein Beamtenforum wo man solche Fragen stellen kann? Oder könnte Ihnen da nicht Ihre Personalabteilung weiterhelfen? Die sind ja eigentlich auch zur Diskretion verpflichtet.
Wie gesagt mit dieser VBL kenne ich mich leider nicht aus. Ich weiß jedenfalls dass meine Mutter als Angestellte im Öffentlichen Dienst später eine gesetzliche Rente und eine VBL Rente bekommt. Zählt man beide zusammen hat sie fast soviel wie die verbeamteten Kollegen bei ihr. Soweit ich weiß ist das eine Pflichtversicherung für Angestellte im ö.D. – aber wie gesagt ob die was kostet weiß ich nicht. Als nachversicherte Beamtin haben Sie jedenfalls bestimmt keinen Anspruch auf diese VBL.

Vielleicht könnte sich der Experte ja auch noch mal hierzu melden?

Also die Durchschnittsentgelte sind:

1985 35286
1986 36627
1987 37726
1988 38896
1989 40063
1990 41946
1991 44421
1992 46820
1993 48178
1994 49142
1995 50665
1996 51678
1997 52143
1998 52925
1999 53082
2000 54256
2001 55216
2002 28626
2003 28938
2004 29060
2005 29202

von
Bonnie

Vielen Dank SelinaII!

Es wäre super, wenn sich ein Experte noch einmal dazu melden könnte. Ich weiß nämlich echt nicht, wo ich anonym/diskret meine Fragen konkret beantwortet bekommen kann.

Experten-Antwort

Hallo Bonnie,

die Angaben von SelinaII sind grundsätzlich richtig. Das heißt, nachversichert wird der tatsächliche Bruttoverdienst, der natürlich geringer ist, als der vergleichbare Bruttoverdienst eines Angestellten. Allerdings wäre ich sehr vorsichtig, was den direkten Vergleich der Rentenansprüche des Beamten mit denen des Angestellten im öffentlichen Dienst angeht. Hier kann man m.E. keine verlässlichen Beträge nennen.

Zu der angesprochenen Zusatzversicherung in der VBL kann ich auch keine konkreten Auskünfte erteilen, da es sich um ein Versorgungssystem außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Auch wenn ich der Meinung bin, dass hier eine rückwirkende Versicherung (im Sinne der Nachversicherung) nicht möglich ist, möchte ich Sie daher mit dieser Frage lieber direkt an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verweisen - http://www.vbl.de.

Leider lassen sich im Rahmen dieses Forums nicht alle Fragen so detailliert beantworten wie vielleicht gewünscht - insbesondere die nach konkreten Berechnungen und evtl. Rentenhöhen. Hier ist immer eine individuelle Beratung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls erforderlich. Soweit Sie also noch nicht mit Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn über die Sache sprechen wollen, können Sie aber auch gern eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Hier müssen Sie im Übrigen auch nicht zwingend eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wählen (Thema Anonymität), wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass sämtliche Mitarbeiter der Rentenversicherung auf den Datenschutz verpflichtet sind und insoweit Anonymität (zumindest im Außenverhältnis) und Diskretion immer gewährleistet sind. Alternativ bestünde auch noch die Möglichkeit, einen Rentenberater zu beauftragen, wobei dieser dann kostenpflichtig ist.

von
Bonnie

Vielen Dank fürs die Antwort. Ich werde mich dann wohl mal auf die Suche nach einem Berater machen. Ist die Beratung zunächst einmal kostenlos?

Trotzdem noch eine Frage: Selina, mir fehlten nicht die Durchschnittsentgelte, sonderen die Rentenwerte pro Entgeltpunkt für die Jahre ab 1985 bis 2003.

von
Selina II

@Experte: Vielen Dank für Ihre Antwort. Warum ist es denn so unverlässlich sich das auf diese Art grob auszurechnen? Wegen den Abschlägen und Co, oder gibt’s noch andere Gründe? Würden Sie den Vergleich nicht mit einem Angestellten machen sondern den Geldbetrag der Pension, mit der gesetzlichen Rente aus Nachversicherung vergleichen? Dann sieht es ja noch schlechter aus :-(

@Bonnie: Hallo, ja die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist immer kostenlos, nicht nur anfangs sondern IMMER. Nur der Rentenberater, der selbständig Tätige, der kostet. Die Gebühren richten sich grob nach denen eines Anwalts – ob ein Rentenberater das erste Gespräch kostenlos anbietet hängt vom jeweiligen Berater ab.

> Rentenwerte für die Jahre ab 1985 bis 2003

Oje, okey, dann hier der Nachtrag:

1985 33,87 DM
1986 34,86
1987 36,18
1988 37,27
1989 38,39
1990 39,58
1991 41,44
Ab jetzt verändert der Rentenwert sich immer ab Juli eines Jahres:
1992 42,63
1993 44,49
1994 46,00
1995 46,23
1996 46,67
1997 47,44
1998 47,65
1999 48,29
2001 49,51
2002 25,86 EUR
2003 26,13
bis heute

Also wenn das mit der Nachversicherung noch nicht bombenfest ist also wenn Sie noch eine Wahl haben dann würde ich mich an Ihrer Stelle wirklich (noch mehr) umfangreich informieren, also sämtliche Beratungsstellen besuchen, das Netz durchwühlen und vielleicht auch entsprechende Bücher noch kaufen.
Schlussendlich ist für mich klar, dass was die Pension angeht man als Nachversicherter einfach immer schlechter dasteht. Worin Sie evtl. besser dastehen wie z.B. Ihr Gehalt bei ihrem Beruf den Sie jetzt im Augenschein haben (und Sie vielleicht privat auch vorsorgen könnten), oder dass Sie nicht mehr so leicht versetzbar sind usw. usf. sollten Sie einfach abwägen was für Sie Wichtiger ist.
Ach ja, was ich noch vergessen habe und was nicht ganz unwichtig ist: Denken Sie bitte auch an Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie jetzt gesetzlich versichert werden und aus der privaten KV ausscheiden, kommt es auf Ihr Alter bzw. Ihren beruflichen Werdegang an, ob sie später über Ihre gesetzliche Rente versichert werden können ( Voraussetzung: Sie müssen in 9/10 der Zeit Ihrer zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens, gesetzlich versichert gewesen sein (entweder freiwillig oder pflichtig). Z.B. wenn Sie mit 20 angefangen haben zu arbeiten, und mit 60 in Rente gehen haben Sie 40 Jahre lang gearbeitet. Dann sollten Sie in der Zeit vom 40. Lebensjahr bis 60. Lebensjahr 9/ 10 (entspricht also 18 Jahren) gesetzlich versichert gewesen sein. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht müssen Sie sich zu Rentenbeginn wieder privat bzw. Freiwillig versichern was horrende Kosten verursachen kann, da Sie ja jetzt dann mit Ihrem Ausscheiden Ihre Altersrückstellungen der privaten KV verlieren und dann mit 60 neu eingestuft werden. Ggf. gibt es aber sogenannte „Anwartschafts-Verträge“ bei der privaten KV, mit denen Sie sich ihre Rückstellungen erhalten können aber monatlich immer einen Betrag abdrücken müssen.

Tja- Sie sehen, ich hab mich mit diesem Thema auch schon viel auseinandergesetzt ... ich bin mir immer noch unschlüssig was besser ist ... bzw. ob es sich wirklich lohnt soviel auf diese Sicherheit als Beamtin bzw. die zu erwartende Pension zu geben, wenn man nicht mal weiß wie alt man wird und vielleicht in einem anderen Beruf glücklicher wäre ... wenn man denn langfristig auch eine Arbeit hätte ...

Experten-Antwort

Hallo Bonnie,

Selina II hat Ihre Frage sehr umfangreich beantwortet.

Experten-Antwort

Hallo Selina II,

ich wäre mit dem pauschalen Vergleich eines Angestellten im öffentlichen Dienst und dem Nachversicherten/ehem. Beamten vorsichtig, weil es sich hierbei um Personengruppen handelt, die nicht wirklich miteinander vergleichbar sind. Hier gibt es m.E. einfach zu viele Faktoren, die einen pauschalen Vergleich verzerren können. Ich denke da zum Beispiel an die Vergleichbarkeit der Besoldungsgruppen, Unterschiede innerhalb der Besoldungs/Vergütungsebenen usw. Ganz zu Schweigen davon, dass die VBL des Angestellten den Vergleich dann letztendlich ganz ad absurdum führen dürfte.

Wenn man ein ganz konkretes Beispiel nimmt und einen Vergleich nur für diese Person vornimmt (fiktive Erwerbsbiografie als Angestellter gegen Erwerbsbiografie als Nachversicherter), könnte für diese konkrete Person ein verwertbares Ergebnis herauskommen. Aber abgesehen von den möglichen Fehlerquellen - wer soll diese Berechnungen vornehmen...? Ich befürchte, das wird keine Sache von 10 Minuten... ;-)

von
Selina II

Danke. Ja irgendwie hinkt der Vergleich mit dem Angestellten ja eh, weil man DAS ja nun einmal nicht mehr ändern könnte. Man kann ja nur wählen zwischen „verbeamtet bleiben“ und nachversichern. Also zwischen Beamtenpension und Nachversicherungs-Rente. Und wenn man da einen Vergleich machen möchte, sieht man ja auch alt aus, bzw. wie soll ich ausrechnen wie hoch die Pension wäre, die z.B. 10 Jahren Beamten Tätigkeit entspräche, wo sich ja die Pension gerade nach den „Gesamt“jahren richtet ... ist ja nicht so einfach wie einfach Entgeltpunkte auszurechnen ...

von
Bonnie

Hallo Selina,

nochmals vielen Dank. Ich staune über Ihr Wissen.

Mir geht es schon darum, die Beamtenpension mit der Nachversicherungs-Rente zu vergleichen. Es interessiert mich nicht, welche Rente ich als Angestellter für die Jahre bekommen hätte.

Bei mir geht es darum, unglücklich auf die Beamtenpension warten, oder risikobereit die Nachversicherung in Kauf nehmen. Nur wüsste ich gern, ob und wie ich mir das finanziell überhaupt leisten kann.

Vielen Dank für den Hinweis auf dei KV; daran habe ich noch überhaupt nicht gedacht. Leider konnte ich Ihren Ausführungen kaum folgen. Worauf muss ich da achten und wer kann mich in dieser Angelegenheit beraten?
Gruß Bonnie

von
Selina II

Das mit der Krankenversicherung würde für Sie eine Rolle spielen wenn Sie nach dem Ausscheiden aus dem Beamtentum eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Dann sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert z.B. bei einer AOK. Sind Sie eine „normale“ Beamtin und haben Sie eine private Krankenversicherung?
Oder sind Sie Polizeibeamtin und über die Heilfürsorge der Polizei versichert?

von
Bonnie

Ich bin eine normale Beamtin und habe eine private KV. Und ich war nur ca. 3-4 Jahre als Angestellte in einem anderen Beruf tätig und gesetzlich versichert.

Würden Sie mir der Vollständigkeit halber noch den Rentenwert für 2000 nennen? Wenn ich wüsste wo, würde ich ihn mir selbst raussuchen. Er hatte in Ihrer Auflistung gefehlt. Vielen Dank!

Bonnie

von
Selina II

Oh - dann mal schnell der Nachtrag: 2000 war 48,58 DM.

Okey, wenn Sie eine private KV haben dann ist es wichtig ob Sie nun momentan in der ersten oder in der Zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens stehen?
Rechnen Sie so ca. bis 67. Ab 1. Arbeitstag.

Wenn Sie also bereits über 45 sind wirds interessant, dann sollte man ganz genau nachrechnen.

Keine Rolle würde das mit der KV spielen wenn Sie vorhaben sich selbständig zu machen und sowieso in der privaten KV verbleiben würden.

von
Selina II

was mir grad einfällt ... kann man beim Landesamt für Besoldung nicht auch einfach mal nachfragen ob man eine Rentenauskunft / Pensionsauskunft kriegen kann? Eine Auskunft darüber wie hoch die Rente mit sagen wir 65 wäre, wenn keine weiteren Zeiten dazukommen, nur die bislang zurückgelegten? diese Auskunft könnte man ja recht gut dann mit der groben hochrechnung auf EP mal REntenwert vergleichen?
Und beim Landesamt das sind ja alles andere Personen, das ist ja schon sehr diskret, dürfte ja keiner mitbekommen von Ihrer direkten Abteilung?

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