Sehr geehrter Herr Richie,
bei einer Nachversicherung wird nur der Bruttoverdienst, der während der Beamtentätigkeit gezahlt wurde, nachversichert. Dieser ist im Vergleich zu einer entsprechenden Angestelltenposition geringer, da Bestandteile wie Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur VBL nicht enthalten sind. Aber wie aus Ihrer Anfrage hervorgeht, ist Ihnen das bereits bekannt. Wenn Sie also damit rechnen, dass der Beamtenstatus ggf. nach einiger Zeit von Ihnen wieder aufgegeben wird, bietet es sich im Hinblick auf die Gesamtbilanz bei der Altersvorsorge an, den „Differenzbetrag“ zusätzlich privat abzusichern. Unterstützend können Sie bei Ihren Überlegungen auch ein Beratungsgespräch zu dieser Thematik in der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.