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Experten-Antwort

Nachversicherung in jungen Jahren

von Richie23.07.2012 | 10:18
1718 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin Angestellter (25 Jahre alt/jung) im öffentlichen Dienst und habe jetzt die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis auf Probe zu wechseln. Derzeit bin ich in E9 eingestuft und würde dann in A9 wechseln. Dem Beamtenverhältnis und der der neuen Tätigkeit stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Für mich stellt sich die Frage, wie hoch die Einbußen bei einem möglichen Ausscheiden aus dem Dienst (bei nicht Bewährung oder selbstveranlasster Entlassung) in der Altersvorsorge wären. Für die Zeit würde ich in der GRV nachversichert werden, allerdings nicht bei der VBL. Der Dienstherr würde zwar sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil nachentrichten, jedoch fallen diese aufgrund des Bruttos geringer aus. Stehe ich mit der Nachversicherung sehr viel schlechter dar oder ist es in jungen Jahren zuverkraften? Ich danke für jede Antwort. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Richie,

bei einer Nachversicherung wird nur der Bruttoverdienst, der während der Beamtentätigkeit gezahlt wurde, nachversichert. Dieser ist im Vergleich zu einer entsprechenden Angestelltenposition geringer, da Bestandteile wie Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur VBL nicht enthalten sind. Aber wie aus Ihrer Anfrage hervorgeht, ist Ihnen das bereits bekannt. Wenn Sie also damit rechnen, dass der Beamtenstatus ggf. nach einiger Zeit von Ihnen wieder aufgegeben wird, bietet es sich im Hinblick auf die Gesamtbilanz bei der Altersvorsorge an, den „Differenzbetrag“ zusätzlich privat abzusichern. Unterstützend können Sie bei Ihren Überlegungen auch ein Beratungsgespräch zu dieser Thematik in der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Wessiam 23.07.2012 | 14:04
Ein paar Jahre machen so viel nicht aus, zumal die Altersversorgung als Beamter ggf. viel besser wäre. Anders wie bei meinem Mann, der 14 Jahre Beamtenanwärter und dann Beamter war, da merkt man es. Beamtenverhältnis liegt nicht jedem, bei allen Privilegien. Im Grunde muss man nur die paar Jahre während der Ausbildung sehr viel büffeln. Wenn man dann in der Abschlussprüfung eine gute Note hat, gilt man lebenslang als besonders qualifiziert und wird bei jeder Bewerbung und Beförderung bevorzugt, auch wenn man danach kaum mehr einen Finger gerührt hat.
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