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Experten-Antwort

Nachversicherung nach Beendigung Beamtenverhältnis

von Hans10.03.2011 | 14:36
2461 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis erfolgt für den Exbeamten eine Nachversicherung in der RV durch den ehemaligen Dienstherrn. Wie errechnet sich die Höhe der Nachversicherungsbeträge? Werden für die Jahre des Beamtenverhältnisses rückschauend gemessen an dem jeweiligen Bruttoeinkommen des Beamten die jeweils maßgeblich gewesenen AN- und AG-Anteile eingezahlt, so dass der Beamte später eine Rente erhält, wie wenn er normaler AN gewesen wäre? Allerdings ist ja das Bruttoeinkommen eines Beamten geringer als das eines AN im ÖD, da er keine RV-Beiträge zahlen muss, wird dies bei der Nachversicherung durch Aufschläge auf das Bruttoeinkommen berücksichtigt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2011 | 08:01

3 Antworten

Anitaam 10.03.2011 | 16:28
Nein, da hilft leider alles nix, es zählt nur das Brutto - war bei meinem Mann auch der Fall. Und man hat leider für diesen Zeitraum auch keinen Anspruch auf die Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst (denn das wäre immerhin auch was), da man nicht versicherungspflichtig war!
Hansam 10.03.2011 | 21:09
@Anita: Zahlt der Dienstherr sowohl den AG- als auch den AN-Anteil in die RV zur Nachversicherung ein?
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