@sam
Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres zahlen, demnach für 2006 bis zum 31. März 2007. Läuft in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März ein Beitrags- oder Rentenverfahren, können Sie die Beiträge für das Vorjahr noch innerhalb von drei Monaten nach Verfahrensende leisten. Für Dezember 2005 ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, da der Monat bereits belegt ist (Teilmonate zählen als volle Monate). Für die freiwillige Versicherung können Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Ich empfehle Ihnen, sich über die Wirkung von freiwilligen Beiträgen von einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.