Im Nachversicherungszeitraum werden nicht pauschal die Entgeltwerte gespeichert, die 1 EP im Jahr ergeben, sondern die tatsächlich erhaltenen Bezüge. Sie werden also so gestellt, als seien Sie während Ihrer Beamtentätigkeit in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Der Nachversicherung sind 40 % der jeweiligen Bezügsgröße (Bezugsgröße 2008: mtl. 2485 Euro)zugrunde zu legen, wenn das tatsächliche Entgelt darunter lag. Für Ausbildungszeiten sind als Mindestentgelt 20 % der Bezugsgröße maßgend.