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Nachversicherung Soldat

von Zubefehl11.11.2008 | 09:38
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ich war jahrelang Soldat auf Zeit. Dafür steht in meinem Versicherungsverlauf "Nachversicherung".Die sich aus der nachversicherung ergebenen Rentenpunkte liegen aber unter denen, die man lt. § 256 SGB VI füe Wehrdienstzeiten erhalten hätte. Habe ich als ehemaliger Soldat nicht grundsätzlich Anspruch auf 0,75 bzw.1 Entgeltpunkt pro Jahr?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Nachversicherungszeitraum werden nicht pauschal die Entgeltwerte gespeichert, die 1 EP im Jahr ergeben, sondern die tatsächlich erhaltenen Bezüge. Sie werden also so gestellt, als seien Sie während Ihrer Beamtentätigkeit in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Der Nachversicherung sind 40 % der jeweiligen Bezügsgröße (Bezugsgröße 2008: mtl. 2485 Euro)zugrunde zu legen, wenn das tatsächliche Entgelt darunter lag. Für Ausbildungszeiten sind als Mindestentgelt 20 % der Bezugsgröße maßgend.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mindestentgelt bei der Nachversicherung für Zeiten des Grundwehrdienstes ist der Betrag, der für die Berechnung der Beiträge bei ganz normalen Grundwehrdienstleistenden im jeweiligen Zeitraum maßgebend war. Bis zum 30.4.1961 war bei Grundwehrdienstleistenden das tatsächliche Arbeitsentgelt Grundlage für die Beitragsberechnung. Von Mai 1961 bis Dezember 1961 wurde der Beitragsberechnung das Durchschnittsentgelt nach dem Reichsknappschaftsgesetz (also knappschaftliche Rentenversicherung) zugrunde gelegt. Für die Zeit vom 1.5.1961 bis 31.12.1961 betrug dieser Wert 4529,33 DM.

4 Antworten

Birdieam 11.11.2008 | 10:03
Nein, das gilt, wie Sie schon richtig bemerkt haben, nur für die Zeiten des gesetzl. Wehrdienstes. Ansonsten wird der ohne Versorgung ausgeschiedene Soldat (wie der Beamte auch)ohne wenn und aber nur mit seinen tatsächlichen Bruttobezügen nachversichert.
Zubefehlam 11.11.2008 | 11:06
Ich begann als Soldat auf Zeit im Herbst 1960. Meiner Meinung nach betrug die Grundwehrdienstzeit damals 12 Monate. Müßte ich da nicht mindestens für die Monate bis 30.04.61 0,0625 EP und für die Montate danach bis zur Vollendung des 1. Jahres 0,833 erhalten?
...am 11.11.2008 | 15:28
Nicht, wenn Sie von Anfang an Soldat auf Zeit waren...
Ulricham 11.11.2008 | 21:11
Der "Deutsche Bundeswehrverband" (www.dbwv.de) ist auch der Meinung, daß, im Gegensatz zu Berufssoldaten, die Nachversicherung der Soldaten auf Zeit (SaZ) für die Dauer ihrer Dienstzeit ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer unzureichenden Altersvorsorge bei den betroffenen ehemaligen Soldaten führt und fordert vom Gesetzgeber, diese Rentenlücke der Soldaten auf Zeit zu schließen. (siehe Verbandsmagazin vom November 2008). Es ist natürlich fraglich, ob der Gesetzgeber, wenn er überhaupt dieser Forderung nach einer Zusatzversorgung nachkommt, auch die bereits wieder im Zivilleben stehenden ehemaligen Zeitsoldaten berücksichtigen wird.
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