Zitiert von: dc13
Nun bin ich im Frühjahr zu einer Behörde gewechselt und werde in Kürze verbeamtet. Ich befürchte nun durch die Nachversicherung Nachteile zu haben, da
- falls die nachversicherten Zeiten mitgerechnet werden, ich die allgemeine Wartefrist erfülle und meine bisher geleisteten Beiträge nicht zurückfordern kann
Hallo dc13,
ich sehe da keinen wirklichen Nachteil, außer dass Sie auf das Leckerli der Beitragserstattung von vielleicht ein paar T EUR verzichten müssen - den jeder 'normal' Beschäftigte auch nicht hat. Zudem werden die versicherungspflichtigen Zeiten wohl auch Ihren ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zuzurechnen sein und auch da für ein erhöhten Versorgungssatz sorgen. Und letztendlich gibt es auch die Möglichkeit, diese Zeiten aus der Pensionsberechnung rauszunehmen, um dann doch keine Kürzung der Versorgung zu erhalten.
Und was in Jahrzehnten, bis zu Ihrer Pension/Rente mal sein wird ...
Insofern halte ich das heutige 'Schielen' auf die mögliche Beitragserstattung aktuell für unsinnig - die Rentenzeiten, auch alle Vorzeiten (Schule/Studium) wären einfach weg/Versicherungskonto gelöscht. In 20 Jahren kehren Sie in einen lukrativen versicherungspflichtigen Job zurück /machen sich selbständig /wandern aus ...tja, und dann wären alle früheren Rentenzeiten Geschichte, die vielleicht zu einem früheren/ggf. höheren Rentenanspruch geführt hätten.
Insofern haben Sie zz. keinen Nachteil durch das Bestehen eines aktuell bestehenden Rentenanspruch mit Alter 67 :)
Zudem sind auch Beitragserstattungen vom Dienstherrn auf eine dann später laufende Pension angerechnet werden - wie heute gewonnen, so im Pensionalter zerronnen.
> Meine Frage ist nun, ob ich die Zusammenhänge richtig verstanden habe
Ja.
> und/oder ich hier noch irgendwelche Gestaltungsmöglichkeiten habe.
Ja, Sie sind berechtigt, durch freiwillige Beiträge Ihren Rentenanspruch weiterhin zu steigern – die 'Rendite' ist gar nicht so uninteressant, das Finanzamt könnte das durch Steuerermäßigungen sogar unterstützen. Und, die Rentenansprüche aus selbst gezahlten Beiträgen werden aktuell nicht auf Pensionsansprüche angerechnet. Und, mit steigendem Rentenanspruch würde sich auch Ihr Beitragszuschuss für die private KV erhöhen – und DER ist keineswegs von der Pension abzuziehen, da keine Rente ...Hinkefuß hier, ein zu hoher Beitragszuschuss zur PKV führt ggf. zu 'Beeinträchtigungen' bei der Beihilfe, wenn man den nicht begrenzt.
Sie sehen, es gibt da für die Zukunft viel für Ihr noch junges Beschäftigungsleben ergebnisoffen zu spekulieren ...
Gruß
w.