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Experten-Antwort

Nachversicherung wie lange moeglich?

von Otto10.01.2013 | 19:46
1875 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe bitte eine Frage: Von 1990 bis 1992 war ich Beamter auf Widerruf (2 Jahre Referendariat). Danach bin ich aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und arbeite als Angestellter im Öffentlichen Dienst. Bei der Klärung meines Rentenkontos stellte ich fest, dass für die Zeit als Beamter auf Widerruf keine Nachversicherung in die gesetzliche RV geleistet wurde. Wahrscheinlich habe ich vergessen, die Behörde über meine Tätigkeit als Angestellter (anderes Bundesland) zu informieren. Ich habe also eine Lücke von 2 Jahren. Meine Fragen wären: Ist es überhaupt noch möglich, dass man für diese Zeit von vor 20 Jahren nachversichert wird? Muss man mit einem Bußgeld rechnen? Herzlichen Dank für alle Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist der Dienstherr verpflichtet, innerhalb von 4 Jahren nach dem Jahr des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis die Nachversicherung durchzuführen. Tut er dies während dieser Zeit nicht, ist eine Forderung der Rentenversicherung gegenüber dem Dienstherren nicht mehr möglich, es sei denn, die Nachversicherung wurde vorsätzlich oder fahrlässig nicht durchgeführt, dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. In der Regel führen die Dienstherren aber auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist Nachversicherungen durch. Erkundigen Sie sich bei Ihrem damaligen Dienstherren. Sollte sich Dieser weigern, nach der Verjährungszeit die Nachversicherung durchzuführen, bleibt in Ihrem Verisicherungskonto leider für diese Zeit eine Lücke.

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1 Antworten

-/-am 10.01.2013 | 19:52
Wenden Sie sich an Ihren damaligen Dienstherrn. In der Regel gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Abrechnungsstelle desselben, die sich auch um die Nachversicherung kümmert.
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