Hallo halber Erwerbsminderungsrentner,
werden für Zeiten nach Rentenbeginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Beiträge durch eine Beschäftigung oder versicherte selbständige Tätigkeit oder auch durch freiwillige Beiträge eingezahlt, wirken Sich diese Beiträge auf eine spätere Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch auf eine Altersrente aus. Ob und in welcher Höhe diese weiteren Beitragszahlungen zu einer Rentenerhöhung führen, muss im Einzelfall individuell geprüft und berechnet werden, da in der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Entgeltpunkte für die sogenannte Zurechnungszeit eingerechnet wurden.