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Experten-Antwort

Nachversicherungsgarantie auf in der gesetzlichen Erlaubt?

von halber Erwerbsminderungsrentner16.04.2016 | 13:43
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3 Antworten

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Schönen guten Tag, bei privaten Berufs -und Erwerbsminderungrenten Anbieter gibt es ja Nachverbesserungsgarantieren ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einem besonderen Ereigniss, so das die Versicherungsleistung höher gesetzt wird und der Beitrag damit auch. Hier ist es legal gegen seine Gesundheit zu wetten auch wenn man schon Krank ist, wegen der Nachverbesserungsgarantie. Wie sieht es bei gesetzlichen Rentenversicherung aus, hier wird ja nie nach Gesundheit gefragt. Nehmen wir mal an ich als halber Erwerbsminderungsrenter kann davon ausgehen das wahrscheinich in vier Jahren meine Erwerbsleistung auf null geht und somit voller Erwerbsminderungsrentner werde. Jetzt wette ich gegen meine Gesundheit und zahle vier Jahre lang freiwillig Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (was in der Praxis unmöglich ist da man in solcher Lebenssituation es sich nicht Leisten kann). Und jetzt tritt es wirklich ein, die Wette gegen die Gesundheit ist eingetroffen und man wird voll Erwerbsgemeindert. Durch die vier Jahre höchsbeitrag steigt ja auch die neue Rente, aber ist dieses vorgehen legal? Bekommt man dann wirklich die höhere Rente? Ich weiß das dies nur eine theoretische Frage ist, da sich in der Praxis keiner diese Wette leisten kann und will, da die Höchstbeiträge monatlich für solche Menschen zu viel sind. Deswegen soll keine praxis Diskussion entstehen, wo rauskommt das die Frage doch unsinnig ist. Mich intressiert nur ob dies Erlaubt wäre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo halber Erwerbsminderungsrentner,

werden für Zeiten nach Rentenbeginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Beiträge durch eine Beschäftigung oder versicherte selbständige Tätigkeit oder auch durch freiwillige Beiträge eingezahlt, wirken Sich diese Beiträge auf eine spätere Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch auf eine Altersrente aus. Ob und in welcher Höhe diese weiteren Beitragszahlungen zu einer Rentenerhöhung führen, muss im Einzelfall individuell geprüft und berechnet werden, da in der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Entgeltpunkte für die sogenannte Zurechnungszeit eingerechnet wurden.

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2 Antworten

xcdam 16.04.2016 | 14:11
kommt drauf an, was neben Ihren teilweiser Erwerbsminderungsrente vorhanden ist. Wenn sowieso Pflichtbeiträge ins Rentenversicherungskonto einlaufen, ist eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich. Selbst wenn es möglich ist freiwillige Beiträge zu zahlen UND dann ein neuer Leistungsfall eintritt, müssen Sie dennoch die Zurechnungszeit (etwas was die Private nicht kennt) gegenrechnen.
Schadeam 17.04.2016 | 11:21
Solange Sie nicht pflichtversichert sind, kann ein EM Rentner freiwillige Beiträge zahlen. Das ist völlig legal.
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