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nachweis bei minijob

von willswissen28.02.2009 | 21:43
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der Arbeitgeber muss doch bei einem Minijob eine Pauschale für die Rentenversicherung zahlen. Jetzt ist meine Frage wie lange es höchstens dauern darf bis ich diesen Nachweis, dass ich soundsoviel gearbeitet habe und der Arbeitgeber soundsoviel Pauschale gezahlt nach einer Kündigung, erhalte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach § 8 und § 13 DEÜV muss der Arbeitgeber bei Ende der Beschäftigung spätestens nach sechs Wochen eine Meldung an die Minijobzentrale abgeben. Von der Minijobzentrale wird diese Meldung dann an den Rentenversicherungsträger und an Ihr Versicherungskonto weitergeleitet. Außerdem wird auch auf den Eintrag von Schade verwiesen.

6 Antworten

Schiko.am 28.02.2009 | 23:08
Ihre Frage ist für mich nicht einleuchtend. Sie müssen doch wissen wieviel Geld Sie Netto für Brutto erhalten haben. Für den jeweiligen Monatsverdienst hatte der Arbeitgeber insgesamt 30% Gesamtbeitrag abzuführen. Davon waren 15 % zur Rentenversicherung. Vermute Sie sind gegenüber dem Arbeitgeber wegen Kündigung kritisch eingestellt, anderseits über- schätzen Sie auch den Rentenzuwachs für den vollen 400 Eurojob, deshalb sollten Sie auch wissen, für 4800 im Jahr ohne Zuzahlung entstehen nur 3,11 Rentenzuwachs . Insofern ist es doch unerheblich wieviel Stunden gearbeitet wurden, maß- gebend der Verdienst. Mit freundlichen Grüßen.
willswissenam 01.03.2009 | 13:27
Nein, das meinte ich nicht. Habe wohl etwas unglücklich formuliert. Ich meinte wann kriege ich den Nachweis dafür wieviel überhaupt angerechnet wird? Mir geht es primär nicht um die korregte Anrechnung, sondern darum ob der Arbeitgeber mich überhaupt jemals angemeldet hat. Wenn ja müsste ich ja demnächst diesen Nachweis erhalten oder?
Schiko.am 01.03.2009 | 13:52
Nachdem Sie ja vermutlich arbeitslos werden will ich Ihnen keinen weiteren Kummer bereiten. Weis gar nicht was für eine Mitteilung dies ein soll. Es wird soviel als Rente angerechnet als die Beitragsabführung von 15% aus höchstens 4800 im Jahr hergibt. Hier nannte ich ihnen ja schon derzeit für ein Jahr 3,11 Rente. Dies teilt Ihnen natürlich die Rentenversicherung nicht gleich mit, vielmehr geht der Betrag auf das Rentenkonto ein. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 01.03.2009 | 14:36
eigentlich muss auch jeder Minijobber 1) eine Durschschrift der Anmeldung an die Minijobzentrale bekommen. 2) aus jeder Gehaltsabrechnung ersehen können, welche Anteile der AG an die Minijobzentrale abgeführt hat. 3) am Jahresende und am Ende der Beschäftigung eine "Jahres- oder Endmeldung" bekommen haben, alles Unterlagen, die man bei seinen Rentenunterlagen aufbewahren sollte. Haben Sie all dies nie erhalten, wird es höchste Zeit Ihren AG anzusprechen und auf diese Verpflichtung hinzuweisen! Und wenn alles korrekt läuft, ersehen Sie die geringfügigen Beschäftigungen in Ihrem Versicherungsverlauf.
-_-am 01.03.2009 | 15:06
Das Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende, zu melden. http://bundesrecht.juris.de/de_v/__8.html Auskunft darüber, ob Sie angemeldet waren, erteilt die Einzugsstelle. Als Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist die Minijob-Zentrale seit 01.04.2003 deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für sämtliche geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_B9C441269A931384FEEC…
willswissenam 02.03.2009 | 16:35
Vielen Dank. Genau das wollte ich wissen. @Schicko: Sie bereiten mir keinerlei Kummer wenn Sie mir antworten. 1. Hatte ich schon vor der Kündigung einen neuen Dienstvertrag für einen anderen Nebenjob. Der AG ist mir nur zuvor gekommen. Und zweitens bin ich eh Studentin und mache nur einen 400€ Job nebenher... Aber nochmals vielen Dank an ALLE die mir so schnell und hilfreich geantwortet hatten. :-)
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