Hallo Franz,
bei dem von Ihnen angesprochenen Passus der Broschüre geht es um Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit und Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder bei Leistungen zur Rehabilitation.
Die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zählen dann zu den genannten 35 bzw. 40 Jahren, wenn tatsächlich auch in erster Linie Arbeitslosengeld bezogen wurde. Bei Bezug von Arbeitslosenhilfe scheidet eine Anrechnung aus.
Dass Sie noch alle Bescheide vom damaligen Arbeitsamt vorliegen haben, ist super, und Ihr Ansatz, davon Kopien an die Rentenversicherung zu schicken, vollkommen richtig. Dann können die Zeiten entsprechend gekennzeichnet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung