Korrekt, der Steuerbescheid ist ausreichend.
Bitte zwei Dinge beachten:
1) die Selbständige Tätigkeit muss 12 Monate ausgeübt werden, damit der Verdienst gezwölftelt wird (sonst wird das Einkommen durch die Monate, in denen es erwirtschaftet wurde, geteilt).
2) als Selbständiger ohne monatlichen Einkommensnachweis steht die Möglichkeit des 2-maligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nicht zur Verfügung.