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Nachweis Hinzuverdienst Selbständige ohne monatliche Buchhaltung

von Brande07.02.2010 | 13:57
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Hallo, ich erhalte eine volle EM-Rente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes - ansonsten aber auf jeden Fall eine teilweise EM-Rente. Irgendwann muß ich meinen Hinzuverdienst aus meiner selbständigen Nebentätigkeit nachweisen. Genügt hier die Einreichung des Einkommensteuerbescheides? Ich mache keine monatliche Buchhaltung. Es wird nur eine jährliche Gewinnermittlung nach § 3 Abs. 4 EStG erstellt. Mein monatliches Einkommen schwankt stetig zwischen Verlust und etwas mehr als 400 €. In Monaten mit mehr als 400 € bezahle ich die Rechnungen/Betriebsausgaben der Verlustmonate. Mein Jahresgewinn liegt bei ca. 1000-2000 €, also durchschnittlich weniger als 400 €/Monat. Ich arbeite je nach Auftragslage nicht täglich - wenn dann aus gesundheitlichen Gründen unter 15 Stunden/Woche. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die mich verpflichtet, zu Nachweiszwecken für die Rentenversicherung monatliche Gewinnermittlungen erstellen zu lassen, die an Steuerberatungskosten teurer werden als mein Jahresgewinn ausmacht? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? MfG Brande

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Korrekt, der Steuerbescheid ist ausreichend.

Bitte zwei Dinge beachten:

1) die Selbständige Tätigkeit muss 12 Monate ausgeübt werden, damit der Verdienst gezwölftelt wird (sonst wird das Einkommen durch die Monate, in denen es erwirtschaftet wurde, geteilt).

2) als Selbständiger ohne monatlichen Einkommensnachweis steht die Möglichkeit des 2-maligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nicht zur Verfügung.

9 Antworten

Stefanam 07.02.2010 | 14:47
Wenn Sie keinen monatlichen Nachweis erbringen können oder wollen, gilt 1/12 des jährlichen "Einkommens aus Gewerbebetrieb" aus dem Steuerbescheid als Einkommen.
Stefanam 07.02.2010 | 18:35
Würde Ihnen ein Auszug aus der Arbeitsweisung der Deutschen REntenversicherung genügen oder halten Sie auch eine offizielle Broschüre der Deutschen REntenversicherung als ausreichend ? Wenn eine Broschüre ausreichend sein sollte, dann empfehle ich die Broschüre zur Selbständigkeit die auch auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.
KSCam 07.02.2010 | 16:10
Meinen Sie irgendein Sachbearbeiter der DRV sei an einem monatlichen Nachweis eines Selbständigen "wirklich interessiert"? 12 Abrechnungen pro Jahr zu prüfen ist doch sooo viel mehr Arbeit, als den Gewinn aus dem Steuerbescheid "einfach durch 12 zu teilen"......Aber manche machen es sich auch selbst unnötig schwer.
Brandeam 07.02.2010 | 14:55
Danke für die schnelle Antwort. Kann man sich darauf verlassen, dass die Rentenversicherung sich mit dem jährlichen Nachweis zufrieden gibt? Was ist, wenn sie trotzdem einen monatlichen Nachweis verlangen? Muss ich mit einer Auseinandersetzung rechnen oder ist die Nachweisform klar im Gesetz definiert? Ich habe schon viel gelesen und im Internet gestöbert. Aber über die spezielle Nachweisform bei Selbständigen habe ich noch nichts gefunden. Es heißt immer nur "monatlich" - nirgends steht was von der Möglichkeit einer Zwölftelung des Jahreseinkommens. Wo kann ich das nachlesen? Ich frage so genau, weil eine Kollegin von mir die Rente für einen Monat zurückzahlen musste. Ob sie wohl selbst einen Nachweis"fehler" (durch die monatliche Gewinnermittlung) gemacht hat? Hätte sie die Rente für den Monat behalten können, wenn sie nur Ihren Jahresgewinn nachgewiesen hätte und den dann gezwölfelt hätte? Motto: dumm gelaufen. MfG Brande
Brandeam 07.02.2010 | 16:26
Okay, lasse ich es einfach auf mich zukommen und vertraue auf Ihre persönlichen Meinungen. Allerdings wäre es mir lieber, wenn ich es schwarz auf weiß mit Paragraf x Abs. y Satz z nachlesen könnte, ob es definitiv so und so ist oder ob der jeweilige Sachbearbeiter selbst nach Lust und Laune entscheiden darf, welche Nachweisform er akzeptiert. Sie meinen also, dass es kein Gesetz und auch keine Verwaltungsanweisung dazu gibt !? Das könnte ich auch verstehen. Wenn es Leute gibt, die Millionen € steuerfrei in der Schweiz verstecken, sind meine paar Cent nicht überzubewerten. Da mache ich mir mit meinen Fragen wohl tatsächlich das Leben unnötig schwer. Also werde ich nur meinen Einkommensteuerbescheid hinschicken und lasse den Gewinn zwölfeln. Prima für mich und Pech für meine Kollegin. MfG Brande
Brandeam 07.02.2010 | 19:02
Wenn Sie mir einen Auszug der Arbeitsanweisung besorgen könnten, wäre es sehr nett. Vielen Dank im Voraus. MfG Brande
Aniam 07.02.2010 | 21:23
Hallo, die Rentenversicherung ist mit Ihrem Steuerbescheid zufrieden. Die Rechtliche Arbeitsanweisung zu § 96a SGB VI enthält unter R2.2 entsprechende Ausführungen. Vielleicht klappt der Link. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Schönen Abend noch!
Brandeam 08.02.2010 | 08:13
Danke, hat geklappt. Nun bin ich gespannt, ob ich mit den entsprechenden Argumenten Erfolg haben werde.
Brandeam 08.02.2010 | 09:02
Danke für die Zusatzhinweise. Gut zu wissen. MfG Brande
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