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Experten-Antwort

Nachweis Krankenkassenmitgliedschaft ab 1991

von Christina Nowak30.07.2014 | 08:57
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5 Antworten

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Bei der Terminvergabe zum Rentenantrag wurde mir gesagt, welche Nachweise bzw. Dokumente ich mitzubringen habe. Für den Rentenantrag wird benötigt, da ich zwischendurch die Krankenkasse gewechslet habe, von wann bis wann ich bei welcher Krankenkasse versichert war. Der Versicherungsverlauf /Rentenauskunft ist per 31.12.2013 bis auf die Anrechnung der Mütterrente komplett. Wozu werden diese Nachweise nochmal von mir benötigt ? und was passiert, wenn ich die Auskunft nicht geben kann. ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina Nowak,

den Beiträgen von “Galgenhumor” und “Katja” kann ich zustimmen.

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4 Antworten

Galgenhumoram 30.07.2014 | 09:10
Das ist nicht für den Rentenversicherungsträger wichtig sondern für Ihre Krankenkasse. Die muss nämlich feststellen, wie sie als Rentner versichert sein werden.
Fritzam 30.07.2014 | 10:43
@Katja Doch es muss auf den Tag genau angegeben werden bei welcher Kasse man versichert war, da die zuständige Kasse auch auf den Tag genau die sogenannte KVdR-Vorversicherungszeit prüfen muss.
Katjaam 30.07.2014 | 10:22
Hallo Christina, wie @Galgenhumor schon geschrieben hat muss die Krankenkasse feststellen ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht als Rentner erfüllt sind. Da Sie die Krankenkasse, ggf. auch mehrfach gewechselt haben ist es erforderlich anzugeben bei welcher Krankenkasse Sie versichert waren. Sie brauchen hierfür aber keine Nachweise der Krankenkassen. Machen Sie zuhause eine Zusammenstellung in welchem Zeitraum sie bei welcher Krankenkasse versichert waren. Genaue Tagesangaben zum Zeitraum sind auch nicht erforderlich. Z.B.: 1995 bis 2001 = AOK YY, 2001 bis 2004 = BKK XX usw. Ihre Krankenkasse wird dann die exakten Daten selbst feststellen. Katja
Katjaam 30.07.2014 | 11:31
Richtig, für die Prüfung der KVdR-Mitgliedschaft sind genaue Daten erforderlich. Diese konkreten Daten erfährt die Kasse durch entsprechende Rückfrage bei der damaligen Kasse. Wichtig ist nur das die jetzige Kasse Angaben darüber hat wo sie nachfragen muss. Katja
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