Hallo Watteau,
die Berufsausbildungzeiten unterliegen bei der Rentenberechnung einer besonderen Bewertung. Um sicherzustellen, dass diese auch vollständig und zutreffend berücksichtigt werden, wird in der von Ihnen genannten Broschüre grundsätzlich empfohlen, entsprechende Nachweise auch nochmals bei der Rentenantragstellung vorzulegen.