Hallo, ich war vor ca. 8 Wochen in Reha, arbeitsunfähig unter 3 Stunden Beruf und unter drei Stunden leichte Tätigkeit.
Habe vor 2 Tagen einen Rentenantrag mit Hilfe vom VDK gemacht.
Heute hatte ich von der DRV einen Brief im Kasten, darauf steht der Satz:
durch Leistungen zur Teilhabe und der damit verbundenen Übergangsgeldzahlung wurden die folgenden rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten ihrem Versichertenkonto zugespeichert.
Was bedeutet da "durch Leistungen zur Teilhabe", habe ich da keine Chance Rente zu bekommen, oder wie ist das gemeint?