Hallo moheba,
wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss/sollte umgehend jede Aufnahme einer Beschäftigung/Tätigkeit der DRV mitteilen - unabhängig davon, ob er die Hinzuverdienstgrenze/die allgemein gültige Std.-Zahl einhält ...steht bereits im Rentenbescheid drin.
Idealerweise teilt er vor Aufnahme der Beschäftigung mit
- was er machen will/berufliche Tätigkeit
- was als Hinzuverdienst erwartet wird
- wie viele Std. er tgl./in der Woche dafür beschäftigt sein wird.
Die (Neu)Aufnahme einer Beschäftigung neben der EM-Rente ist ja durchaus zulässig, sofern sie den soz.-med. möglichen Feststellungen nicht (was kann der noch/nicht) widerspricht bzw. nachgehend nur Lasten der eigenen Gesundheit ausgeübt wird - auch mit Mehreinkommen, was im Rahmen einer Teilrente geregelt wird.
Und nein, ein Std.-Zettel ist da nicht von Ihnen zu führen ...aus Sicht Minijob /Mindestlohn /max. Std. muss der AG schon selbst drauf achten, dass er allein den Nachweis für einen 'ordnungsgemäßen' Minijob führen kann ;-)
Gruß
w.