Hallo Sabine i,
den Ausführungen von Rentenschmied schließen wir uns an.
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Hallo Sabine i,
den Ausführungen von Rentenschmied schließen wir uns an.
Hallo Sabine i,
Zeiten der beruflichen Ausbildung sind grds. Pflichtbeitragszeiten. Sofern die Zeit Ihrer Ausbildung bereits als Pflichtbeitragszeit aufgeführt ist, ist der Beschäftigungszeitraum tatsächlich bekannt. Allerdings werden Ausbildungszeiten wegen der in der Regel niedrigen Entgelte besonders bewertet, ggf. also höher bewertet. Früher erfolgte diese besondere Bewertung pauschal. Nach heutigem Recht erfolgt diese Bewertung bei Vorlage eines Nachweises (z.B. Gesellenbrief, Arbeitszeugnis, o.ä.).
Hilft Dir aber nichts, wenn Du die Ausbildung nicht nachweisen kannst.Hallo Sabine i, Zeiten der beruflichen Ausbildung sind grds. Pflichtbeitragszeiten. Sofern die Zeit Ihrer Ausbildung bereits als Pflichtbeitragszeit aufgeführt ist, ist der Beschäftigungszeitraum tatsächlich bekannt. Allerdings werden Ausbildungszeiten wegen der in der Regel niedrigen Entgelte besonders bewertet, ggf. also höher bewertet. Früher erfolgte diese besondere Bewertung pauschal. Nach heutigem Recht erfolgt diese Bewertung bei Vorlage eines Nachweises (z.B. Gesellenbrief, Arbeitszeugnis, o.ä.).Dankeschön für Ihre kompetente Antwort
Jetzt habe ich es verstanden -_) . Dankeschön für die ausführliche Erklärung. Leider hatte ich meinen Nachweise als ich aus dem Elternhaus ausgezogen war dort vergessen:-(. Meine Eltern sind aber schon seit einigen Jahren verstorben. Ich könnte höchstens einen Versuch bei der AOK mal starten? Bei der Barmer habe ich schon angerufen, die wurden zwar fündig aber das war schon als ich 24 Jahre war und davor haben die nichts.Allerdings verstehe ich nicht, woher denn die Dame von der Rentenberatung mir exakt das Jahr nennen könnte von dem ich den Nachweis benötige? (1969 bis 1972)Hallo Sabine i, das bringt das geschulte Auge der Sachbearbeitung mit sich - diese Zeit ist doch bereits in Ihrem Rentenkonto als Beitragszeit erfasst und aufgrund der geringen Verdienste (zwischen 10-30 % gemessen am damaligen Durchschnittseinkommen), ergibt sich zwingend die Vermutung, dass es sich hier nur um eine Lehrzeit handeln könnte. Deswegen auch die Nachfrage konkret für diesen Zeitraum. Nur Vermutung und Logik hilft hier nicht weiter, die DRV benötigt irgendeinen klitzekleinen Beleg, dass tatsächlich eine Lehrzeit vorgelegen hat. > Woher hat der Rentenberater denn diese Angaben, ist aus diesen Angaben nicht ersichtlich bei wem ich in diesen 3 Jahren berufstätig war? Es geht nicht um den Namen des Arbeitgebers/Lehrlingsbetriebs, der steht sogar noch in alten Versicherungsunterlagen (Versicherungskarte/Aufrechnungsbescheinigung bis 31.12.1972) drin, die Ihnen noch vorliegen könnten. Drin steht aber nicht, dass Sie in der fraglichen Zeit eine Berufsausbildung gemacht haben. Insofern sind auch diese Unterlagen für die zentrale Frage "war es eine Berufsausbildung?" nutzlos. Vielleicht zur weiteren Erklärung, warum das jetzt plötzlich so ein Problem ist: Berufsausbildungen werden erst seit 1992 im Rentenkonto vermerkt. Davor gab es keinen/gesetzlichen Grund das/zusätzlich zu erfassen. @Rentenschmied hat das um 13:10 zutreffend dargestellt, und noch bis Mitte 2000er Jahre (oder etwa schon Mitte 90er?) waren diese Belege grundsätzlich überflüssig wegen der pauschalen Bewertung der ersten 3 Jahre als Berufsausbildung. Die pauschale Aufwertung ist dann leider gestrichen worden. Gruß w.
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