@Janina M
Ich kann einerseits ihre Enttäuschung um das Begutachtungsergebnis gut nachvollziehen, da mir ihr jahrelanges "Durchhaltepraktizieren" nicht fremd ist.
So hatte ich meinen Berufsalltag auch über 20 Jahre gestemmt, die Schmerzen ertragen und mich im Berufsleben und im Privaten (Ehrenamtstätigkeiten) mit Aufgaben umgeben, um Ablenkung vom Schmerz zu erfahren.
Das hat so lange gut funktioniert, bis mein Körper mir zeigte, wenn du nicht auf mich hören willst dann musst du richtig fühlen.
Nachdem ich diverse Operationen hinter mir hatte und endlich aus dem Teufelkreis, mich mit "Arbeit zuzudröhnen" anstatt halb lang zu machen, raus war, kam der psychische Knacks.
Ich war zunächst auch dem Irrglauben verfallen, nachdem meine behandelnden Ärzte mir nahelegten jetzt unbedingt die Notbremse zu ziehen, dass die über 20 Jahre dokumentierten und reichlich gestellten Diagnosen/Befunde, die u.a. zu einem GdB 70 führten, doch aussagekräftig genug seien um die von mir zwar nicht gewünschte aber um meiner Restgesundheit Willen notwendig gewordene beantragte Anerkennung auf EM Würdigung findet.
Ich lernte in dem fast dreijährigem Verfahrensablauf, dass ich mich von dem Gedanken einer Anerkennung meiner einzelnen Leiden und ihren auf Dauer funktionellen Störungen für das EM-Verfahren befreien musste, denn diese fanden ausschließlich zur Feststellung eines GdBs ihre Relevanz.
Für das Erwerbsleben werfen diese funktionellen Störungen natürlich auch Fragestellungen auf, werden aber einer anderen Bedeutung als zur Bemessung eines GdB zugetan, da auch ein anerkannt schwerbehinderter Mensch nicht unbeding auch erwerbsunfähig sein muss.
Ihre hervorgehobenen Erkrankungen, die sich bildgebend und diagnostisch ohne Frage darstellen, werden von daher gutachterlich eingeschätzt und in den Kontext zu ihrem Beruf, hilfsweise zu jedwedem zumutbaren Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gestellt.
Es ist in beiden Fällen, durch Sie wie auch durch die begutachtenden Personen, immer von einer subjektiven "restleistungsvermögenden Einschätzung" auszugehen.
Dass die zur Beweisführung aufgeforderten Personen u.U. eine anderslautende Einschätzung dabei hervorbringen als sie, der tagtäglich seinen Körper spürt und mit den negativen Auswirkungen im Alltag/Berufsleben klar zu kommen versucht, liegt an der Natur der Sachlage, da diese Personen sich an den Richtwerten der Vorgaben zu den Begutachtungskriterien zu orientieren haben.
Daher wird eine ausführliche gutachterliche aktuelle Befunderhebung, vor allem im Streitfall, aus Vorbefunden/Arztanfragen/gutachterlichen Stellungnahmen zusammengetragen.
Ein Röntgen/MRT/CT Bild sagt z.B. meistens sehr wenig über den Allgemeinzustand der Restleistungsfähigkeit aus außer, die Bildgebung deutet bereits auf massive neutrale Schäden, sodass von einer Komorbidität oder gar Immobilität auszugehen ist.
Veränderungen z.B. der WS teilt man in erbliche, von Geburt an bestehende, traumatisch oder degenerativ erworbene Schädigungen ein.
Bleibende funktionelle neurologische Störungen, die damit einhergehen können, werden ggf. durch beruflich unterstützende Hilfsmittel auszugleichen sein.
Werden z.B. dem Antragsteller einer EM beim Arbeitsablauf keine längeren "Sitzepisoden" mehr zuzumuten sein wird es zu prüfen bleiben, ob durch einen Positionswechsel (stehend, gehend) durch einen Höhen verstellbaren Schreibtisch oder einem Stehpult, über ein Headset/mobiles Telefon der Arbeitsaublauf weiterhin zumutbar bleiben kann.
Selbst die Fragestellung, ob durch zusätzliche überbetriebliche Pausen, mit der Möglichkeit sich in einem Ruheraum (auch liegend) zu erholen um das Restleistungsvermögen zu erhalten, wird ggf. gutachterlich thematisiert..
Das gutachterliche Verfahren ist sehr komplex und bestimmt nicht immer auch nachvollziehbar, schon gar nicht, wenn man sich persönlich begutachtend darin sieht.
Die Beweiserbringung, dass das Restleistungsvermögen im rentenrechtlichem Sinn aufgehoben ist, liegt zunächst immer bei dem EM-Rentenantragsteller, der sich dann aber den gutachterlichen Kriterien zur Feststellung einer EM stellen muss.
Ich stimme @Anni dahingehend vollkommen zu, dass sie, Janina M, sich frei von den Gedanken ihrer vorliegenden multiplen Diagnosen/Befunden/bildgebenden Dokumentationen machen müssen und sich mehr auf mit diesen Diagnosen verbundenen körperlichen wie seelischen Funktionsstörungen im Alltags-/Berufsleben beschäftigen sollten, dass diese auch angemessene Behandlungen erfahren.
Da bereits ein gerichtlich gutachterliches Verfahren erfolgt ist und man Ihnen, nach Durchsicht aller Befunde/Diagnosen/bildgebenden Dokumentationen nahelegt die Klage zurück zu nehmen, bin auch ich, wie weiter oben in meinen Beiträgen erörtert, der Meinung, dass sie gut daran täten dem Hinweis des SG Folge zu leisten.
Ein nicht gefälltes Urteil ist kein Urteil!
Das sollten sie für die Zukunft im Hinterkopf haben.
Neue Erkenntnisse, durch die gleichzeitig parallel laufende GdB-Beweisführungssache, annehmend dass sie sich auf die gleichen Erkrankungen beziehen wie bei Geltungmachung zur EM, werden m.E. demnach nicht zu erwarten sein.
Von daher finde ich es nicht gut beratend von ihrem Anwalt, sie darauf zu vertrösten und ihre Hoffnung weiterhin zu schüren.
Auch ein Sozialverband wird sie im jetzigen Vrfahren kaum anders unterstützen können.
Der Karren steckt (sprichwörtlich betrachtet) im Dreck.
Man sollte ihn, mit Hinblick auf die Zukunft, versuchen gefahrlos daraus zu ziehen und sich die Option einer neuen Antragstellung mit etwaigem erneutem Gerichtsverfahren offenhalten.
Mit der "Brechstange" wird sich der jetzige Richter sicher nicht verbiegen lassen, zumal für ihn die Beweisführung abgeschlossen scheint, sonst hätte er Sie nicht fairerweise um Klagerücknahme ersucht, bevor er sein Statement, in Form einer Ablehnung abgibt, wie er Ihnen bereits prognostizierte.
Vergleichend zu meiner damals begleitenden rechtlichen Unterstützung, sehe auch ich Sie nicht gut anwaltlich beratend.
Haben Sie für sich die Frage geklärt, wer sie finanziell weiter begleiten wird, wenn sich die Rechtsschutzversicherung bei Klagefortführung rauszieht?
Der Anwalt wird im weiteren Prozessverlauf sich mit seinen finanziellen Ansprüche dann an sie halten.
Ignorieren sie nicht alle wohlgemeinten Versuche der Forenteilnehmer ihnen durch eigene Erfahrungen und Sichtweisen die Augen zu öffnen.
Machen sie sich gedanklich von den negativen Dingen frei.
Nicht alle Menschen wollen Ihnen was Schlechtes.
Nicht die Menschen hier und auch nicht die einzelnen Gutachter.
Gruß Silvia