Mahlzeit,
es ist zumindest nicht "unnormal", wenngleich auch nicht die Regel, da ja erkennbar sein sollte, dass es keine erstattungsberechtigten Stellen gibt. In diesem Passus sollte auch irgendwo das Wort "vorsorglich" auftauchen - daran erkennen Sie schon, dass Sie sich keine Sorgen um die Nachzahlung machen sollten.
Ob nun tatsächlich auch potentiell erstattungsberechtigte Stellen kontaktiert wurden, lässt sich daraus nicht ableiten. Falls ja, wäre man auf die Mitteilungen derer angewiesen und könnte/dürfte die Nachzahlung auch erst nach dortiger Fehlanzeige abrechnen - das würde in diesem Fall eher schnell gehen.
Eventuell kann es auch sein, dass die Nachzahlung "versehentlich" einbehalten wurde, weil es eben - s. o. - nicht die Regel wäre in Ihrem Fall. Eine falsche Verschlüsselung, die bei der Freigabe übersehen wurde, und schon ist es passiert. Ein Anruf bei Ihrem RV-Träger, welche Stelle(n) angeschrieben wurde(n), sollte schnell für Aufklärung sorgen. Ggf. könnten Sie dann auch dort telefonisch für eine bevorzugte Bearbeitung sorgen. Falls die Einbehaltung tatsächlich unabsichtlich vorgenommen wurde, würde das auch nicht verloren gehen. Die EDV würde "merken", dass da noch etwas offen wäre. Aber den Zeitraum, bis das der Fall ist und die Nachzahlung abgerechnet werden kann, würden Sie durch einen Anruf extrem verkürzen.