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Experten-Antwort

Nachzahlung ?

von Franz_230.10.2014 | 11:17
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18 Antworten

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Moin, habe bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn gearbeitet und war in den letzen 15 Jahren auch nie Arbeitslos. Habe jetzt meinen Rentenbescheid erhalten. Rente mit 65 für besonders langjährig Versicherte und bin über einen Punkt verwundert. 2 Monatsrenten werden vorerst einbehalten mit der Begründung das erst noch zu klären sei ob KK, Agentur für Arbeit, Sozialhilfe, Arbeitgeber, vergleichbare Stellen im Ausland, Versicherungen im Ausland noch Ansprüche hätten. Sobald die Höhe der Ansprüche bekannt sei würde man die Nachzahlung abrechnen. Ist das der Normalfall ? Wie lange braucht man zur Prüfung ? Wüsste nicht wer von mir etwas zu bekommen hätte ! Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

in der Regel wird eine Rentennachzahlung vorsorglich einbehalten, wenn gleichzeitig eine Witwerrente gezahlt wird.

Dies geschieht unabhängig davon, ob die Witwerrente bisher in voller Höhe oder gar nicht ausgezahlt wurde. Sollte es zu einer Überzahlung bei der Witwerrente kommen, kann diese direkt mit der Nachzahlung verrechnet werden.

Da die Witwerrente in Ihrem Fall nicht überzahlt sein kann, sollte die Anweisung der Nachzahlung nur noch eine Formsache sein.

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17 Antworten

Nick L. Beckam 30.10.2014 | 11:37
Mahlzeit, es ist zumindest nicht "unnormal", wenngleich auch nicht die Regel, da ja erkennbar sein sollte, dass es keine erstattungsberechtigten Stellen gibt. In diesem Passus sollte auch irgendwo das Wort "vorsorglich" auftauchen - daran erkennen Sie schon, dass Sie sich keine Sorgen um die Nachzahlung machen sollten. Ob nun tatsächlich auch potentiell erstattungsberechtigte Stellen kontaktiert wurden, lässt sich daraus nicht ableiten. Falls ja, wäre man auf die Mitteilungen derer angewiesen und könnte/dürfte die Nachzahlung auch erst nach dortiger Fehlanzeige abrechnen - das würde in diesem Fall eher schnell gehen. Eventuell kann es auch sein, dass die Nachzahlung "versehentlich" einbehalten wurde, weil es eben - s. o. - nicht die Regel wäre in Ihrem Fall. Eine falsche Verschlüsselung, die bei der Freigabe übersehen wurde, und schon ist es passiert. Ein Anruf bei Ihrem RV-Träger, welche Stelle(n) angeschrieben wurde(n), sollte schnell für Aufklärung sorgen. Ggf. könnten Sie dann auch dort telefonisch für eine bevorzugte Bearbeitung sorgen. Falls die Einbehaltung tatsächlich unabsichtlich vorgenommen wurde, würde das auch nicht verloren gehen. Die EDV würde "merken", dass da noch etwas offen wäre. Aber den Zeitraum, bis das der Fall ist und die Nachzahlung abgerechnet werden kann, würden Sie durch einen Anruf extrem verkürzen.
Franz_2am 30.10.2014 | 12:11
Danke an Nick L. Beck für die Info. Habe den Rat befolgt und mal in Gera angerufen. Wenn ich nicht Arbeitslos war sollte ich das mit der Nachzahlung / Einbehalt vergessen und Samstag mal die Kontoauszüge holen betreffs Auszahlung erster Rente. Mal abwarten ...... Gruss
Nick L. Beckam 30.10.2014 | 12:27
Das passt m. E. nun eigentlich nicht ganz zusammen. Von wann ist der Bescheid? Wann ist der Rentenbeginn, wann beginnt die laufende Zahlung, welches ist der Nachzahlungszeitraum? Haben Sie nach dem Bescheid noch eine weitere Nachricht der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten?
Franz_2am 30.10.2014 | 12:51
Moin Nick L. Beck, - Bescheid vom 21.10.2014 - Rentenbeginn ab 01.10.2014 - Einbehalten als Nachzahlung wollte man - Okt. + Nov. 2014 - Gemäss Bescheid " Für die Zeit ab - 01.12.2014 werden monatlich XXXX € - gezahlt. Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt " - Die Nachzahlung zahlbar nach Klärung. - Ein weiteres Schreiben habe ich bis heute - nicht erhalten. Gruss
Franz_2am 30.10.2014 | 13:32
Nach dem Telefonat kann die Sachbearbeiterin nichts freigeben. Ich wollte ihr zu Beginn der Unterredung die Versicherungsnummer / Kennzeichen angeben. Die Angabe wollte sie nicht was mich verwundert hat. Gruss
=//=am 30.10.2014 | 13:47
Also ich verstehe die ganze Sache nicht. Es ist doch für eine Sachbearbeiterin das Einfachste von der Werlt, das Versicherungskonto oder die Akten sowie den Rentenbescheid anzusehen und aufgrund des Anrufs von Ihnen zu überprüfen, weshalb die Nachzahlung einbehalten wurde. Aus den Akten sieht man auch, ob Sie Leistungen bekommen haben oder nicht. Wenn die Einbehaltung versehentlich erfolgte, hätte in der nächsten (spätestens) halben Stunde die Freigabe erfolgen können! Sorry, aber so ein diletantisches Vorgehen bringt wieder mal die DRV in Verruf!!! Bitte rufen Sie dort nochmal an und bestehen Sie darauf, dass die Angelegenheit heute noch erledigt wird (falls noch nicht geschehen).
Nick L. Beckam 30.10.2014 | 13:15
Dann können Sie sich den Weg zur Bank am Samstag sparen, da wird noch nix drauf sein an Rente. Fragen Sie nochmal nach, welche potentiellen erstattungsberechtigten Stellen angeschrieben wurden!
Franz_2am 30.10.2014 | 13:22
Ich hatte den Eindruck das die Dame am Telefon nicht wusste wie das zu deuten sei. Sie fragte mehrfach ob ich nicht noch ein weiteres Schreiben erhalten hätte. Hab ich ja nicht bis heute. Dann werde ich einfach bis Ende Dezember warten bis zur ersten Rente. Irgendwann werden die das Thema ja geklärt haben. Gruss
Franz_2am 30.10.2014 | 14:13
Habe zwischenzeitlich nochmals dort angerufen und hatte eine sehr nette und hilfsbereite Sachbearbeiterin an der Strippe. Sie hat alles erklärt und geklärt und das Thema ist erledigt. Ich wollte auf keinem Fall mit den Fragen die DRV in Verruf bringen !! Wenn jemand das so aufgefasst hat kann ich mich dafür nur entschuldigen. Gruss
Schadeam 30.10.2014 | 13:27
Vielleicht hat ja der nette Sachbearbeiter in Gera in Folge des Anrufs die Nachzahlung freigegeben? Dann kann aber das Geld kaum am Samstag auf dem Konto sein, sondern eher nächste Woche. Habe die Geraer das jedoch schon gleich nach der Bescheidserteilung gemerkt, dass die NZ versehentlich einbehalten wurde und das bereits in der letzten Woche veranlasst, könnte das Geld am Samstag auf dem Konto sein? Die Dezemberrente kommt auf jeden Fall erst am 31.12.2014. Wer weiß es schon genau, nicht ich sondern Sie haben doch mit Gera telefoniert.
Franz_2am 30.10.2014 | 17:18
Moin Nick L. Beck, es hat laut Auskunft der Sachbearbeiterin nichts mit einer der Stellen die im Rentenbescheid bzw. in meinem ersten Beitrag angegeben sind zu tun. Es müsste etwas hausintern im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenrente geklärt werden. Vor Jahren ist meine Frau verstorben und ich hatte seinerzeit den Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt aber keine Rente erhalten weil das Einkommen zu hoch war. Jetzt hatte nochmals der Mitarbeiter hier vor Ort das Thema überprüft als ich den Rentenantrag gestellt hatte. Werde keine Witwerrente erhalten weil eigene Rente zu hoch ist. Wenn die Prüfung Vorschrift ist ( meine Annahme, nicht Aussage der Bearbeiterin ! ) soll man prüfen. Kann mir nur nicht erklären warum dann 2 Renten vorerst einbehalten werden. Habe nie etwas erhalten - also muss ich auch nichts erstatten. Gruss
=//=am 31.10.2014 | 09:40
Zitat von Nick L. Beck anzeigenausblenden
Ich wollte auf keinem Fall mit den Fragen die DRV in Verruf bringen !!
Nein, so war das sicher auch nicht gemeint und so hat man es auch nicht verstanden. Es ging mehr in die Richtung, dass die DRV sich (durch die "Leistung" eines einzigen Mitarbeiters) in diesem Fall selbst disqualifiziert hat, wenn man so will. Schön, dass sich alles geklärt hat! Klären Sie uns noch kurz auf, was sich nun ergeben hat? Ich wäre zumindest neugierig. ;-)
Genau so war es gemeint. ;-)
W*lfgangam 31.10.2014 | 14:37
Hallo Expert/in, solch eine Konstellation, die wohl auf viele Witwer zutreffen wird, ist natürlich vom Ergebnis für den Kunden/den Neu-Altersrentner eine bekloppte Situation. Da ist also gar nichts zu kürzen (bei der Witwenrente), eher vielleicht sogar ein Mini-Betrag jetzt auszuzahlen und trotzdem wird erst mal die Auszahlung der eigenen Rente gestoppt, weil - da könnte ja was zu verrechnen sein, mit einer nicht gezahlten Rente - wie sinnfrei ist das denn? ...und dann laufen die internen Klärungsmaßnahmen, und laufen und laufen. Jetzt kommen Sie ...und schiebens ja nicht auf die IT ;-) Machens einen Verbesserungsvorschlag draus, weil viel Prüfaufwand schon programmmäßig abgefangen werden kann, von ersparten Papier-/Druck-/Frankierkosten gönnen Sie sich 1x im Jahr ein Flug zur ISS :-) Gruß w.
Franz_2am 01.11.2014 | 12:04
Hallo W*lfgang, so sehe ich das auch. Man kann ja die 2-3 Monate überbrücken. Ich frage mich nur was jemand macht, mit eventuell geringem Rentenanspruch und ohne Reserven, wenn sie/er durch diesen Prüfungsvorgang 3 Monate keine Rente erhält. Gruss
Franz_2am 09.11.2014 | 12:13
Moin, mal ein paar Angaben wie es weiter geht : 1. Habe in der vergangenen Woche ein ca. 20 Seiten umfassendes Schreiben erhalten worin viele zurückliegende Jahre jeweils im Detail aufgelistet wurden mit dem Ergebniss ich bekomme nichts da eigene Rente zu hoch. War mir ja schon bekannt. 2. Das Anschreiben lautet aber Sehr geehrter Herr XYZ, Ihre bisherige grosse Witwerrente wird neu berechnet. Meine bisherige grosse Witwerrente ?? Nie etwas bekommen. 3. Unter Mitteilungen ist auch angegeben das ich eine eventuelle Heirat unverzüglich angeben muss weil dann im Monat der Heirat die ( nicht gezahlte ! ) Rente entfällt. In der Art gibt es noch weitere Punkte. Sehe ich das falsch oder müsste man mal einige Textbausteine überprüfen bzw. nur zutreffende verwenden ? Es könnte sicherlich viel Papierkram gespart werden. Jetzt scheint ja alles klar zu sein. Bin mal gespannt wie lange man jetzt noch die beiden Rentenzahlungen einbehält. Einen schönen Sonntag noch.
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