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Experten-Antwort

Nachzahlung

von Bauer15.12.2011 | 16:49
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11 Antworten

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Meine Ehefrau ist seit 2000 berentet. (Erwerbsunfähigkeitsrente) Im August habe ich eine Prüfung beantrag und es wurde festgestellt, dass Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt worden sind. Nun haben wir den Bescheid der neuen Rentenhöhe bekommen und einen Nachzahlungsbescheid über ca. 5000€ für die Jahre ab 2007. im Bescheid steht das, die Nachzahlung vorlaäufig ausgezhalt wird, da Ansprüche von anderen Soialleistugsträgern geprüf werden müsse. Aber die gibt es doch gar nicht, da sie ja seit 2007 berentet ist. Wie lange und wird überhaupt die Nachzahlung ausgezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wann die Nachzahlung ausgezahlt wird kann hier im Forum leider keiner genau wissen.

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10 Antworten

KSCam 15.12.2011 | 18:04
Wäre es nicht die sinnvollere Idee morgen früh bei der Telefonnummer anzurufen, die auf dem NZ Bescheid steht? Die Sachbearbeitung kann Ihnen dann antworten. Dort können Sie dann auch gleich angeben, dass Sie seit Beginn der Nachzahlung keine anderweitigen Sozialleistungen erhalten haben. Wer im Forum soll wissen wie lange das genau dauert?
Baueram 15.12.2011 | 19:12
vielen Dank für den Beitrag. Die Sachbearbeiterin ist krank und alle anderen möchten oder können nichts sagen.
Uuuuupsam 15.12.2011 | 21:12
Lassen Sie sich mit der/dem Vorgesetzten verbinden.
Uuuuupsam 15.12.2011 | 21:13
Lassen Sie sich mit der/dem Vorgesetzten verbinden.
Mitleseram 16.12.2011 | 07:07
Das die Nachzahlung vorerst einbehalten wird ist eine Standardformel. Gehen Sie einmal davon aus, dass Sie die Nachzahlung noch in diesem Jahr erhalten werden.
oder soam 16.12.2011 | 07:22
Wieviele Jahre bewertete Ausbildung sollen denn da gefehlt haben, wenn die Nachzahlung für 4 Jahre 5000 EUR ausmacht, also über 100 EUR/Monat??? Insb. bei einem RB im Jahr 2000 kann das (allein wegen der Ausbildung) eigentlich nicht sein, da muss schon ein anderer Fehler drinstecken. Nehmen Sie Ihren alten und den neuen Bescheid und gehen Sie damit zu Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Versicherungsamt) - dann brauchen Sie sich die Ausflüchte der DRV nicht anhören...! P.S. Frau mitnehmen oder zumindest eine Vollmacht!
Mitleseram 16.12.2011 | 15:10
Das die Nachzahlung vorerst einbehalten wird ist eine Standardformel. Gehen Sie einmal davon aus, dass Sie die Nachzahlung noch in diesem Jahr erhalten werden.
Heist das, das steht in jedem Bescheid?? l.g und vielen dank im voraus
JA
W*olfgangam 16.12.2011 | 16:17
> Nehmen Sie Ihren alten und den neuen Bescheid und gehen Sie damit zu Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Versicherungsamt) - dann brauchen Sie sich die Ausflüchte der DRV nicht anhören...! P.S. Frau mitnehmen oder zumindest eine Vollmacht! Um vorgelegte Bescheide/Sachverhalte allgemein und im tieferen Sinne in einfachen Worten zu erklären brauchts keiner Vollmacht ...es ändert nichts an der Aussage ;-) Und richtig - eine zweite Meinung außerhalb der DRV kann nie schaden (auch wenn sie als richtig bestätigt wird). Gruß w.
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