Hallo!
Folgende Frage zu folgender Schilderung:
Arbeitsunfähig seit September 2013, Zahlung Krankengeld seit Oktober 2013, Antrag auf EU-Rente im März 2014 gestellt, abgelehnt, Widerspruch ebenfalls, Klage vor dem Sozialgericht im Mai 2014 eingereicht, Krankengeld lief im Februar 2015 aus, kein ALG I und kein ALG II, Juni 2015 gerichtlich bestelltes Gutachten erstellt, Gutachter stellt volle EU fest, Rentenversicherung stimmt dem Gutachten im vollem Umfang zu, dass EU voll besteht.
Rente soll nun ab dem 01.03.2014 von der Rentenversicherung nachgezahlt werden.
Da die ganze Sache bereits vor dem Sozialgericht stand, hat die Krankenkasse trotzdem ein Recht auf Verrechnung Nachzahlung der Rente mit gezahltem Krankengeld Zeitraum 01.03.2014 bis Februar 2015?
Die KK hat sich nämlich schriftlich an die Richterin gewandt mit der Bitte, dass sie mit berücksichtigt werden in dem Verwaltungsakt, in der Hoffnung, dass die Richtigerin die KKHeißt für mich, dass die KK eigentlich gar keinen Anspruch mehr