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Experten-Antwort

Nachzahlung

von Strahl11.09.2015 | 14:30
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Hallo! Folgende Frage zu folgender Schilderung: Arbeitsunfähig seit September 2013, Zahlung Krankengeld seit Oktober 2013, Antrag auf EU-Rente im März 2014 gestellt, abgelehnt, Widerspruch ebenfalls, Klage vor dem Sozialgericht im Mai 2014 eingereicht, Krankengeld lief im Februar 2015 aus, kein ALG I und kein ALG II, Juni 2015 gerichtlich bestelltes Gutachten erstellt, Gutachter stellt volle EU fest, Rentenversicherung stimmt dem Gutachten im vollem Umfang zu, dass EU voll besteht. Rente soll nun ab dem 01.03.2014 von der Rentenversicherung nachgezahlt werden. Da die ganze Sache bereits vor dem Sozialgericht stand, hat die Krankenkasse trotzdem ein Recht auf Verrechnung Nachzahlung der Rente mit gezahltem Krankengeld Zeitraum 01.03.2014 bis Februar 2015? Die KK hat sich nämlich schriftlich an die Richterin gewandt mit der Bitte, dass sie mit berücksichtigt werden in dem Verwaltungsakt, in der Hoffnung, dass die Richtigerin die KKHeißt für mich, dass die KK eigentlich gar keinen Anspruch mehr

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.09.2015 | 13:46

Hallo Strahl,

sofern das Krankengeld genauso hoch oder höher war als die zeitgleich zu leistende Rente, dann wird für die Zeit bis Februar 2015 für sie nichts mehr übrig bleiben, da Ihre Krankenkasse hierauf einen Erstattungsanspruch hat. Allerdings für die Zeit ab 01.03.2015 steht Ihnen die Nachzahlung wegen der „zeitlichen Kongruenz“ zu, da dann kein weiterer Sozialleistungsträger Leistungen erbracht hat. Einzelheiten zu § 103 SGB X siehe hierzu folgenden LINK:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_103R2.5

Experten-Antwortam 15.09.2015 | 11:24

Hallo Strahl,

die Antwort lautet eindeutig ja. Die Krankenkasse bleibt auf dem „Differenzbetrag“ sitzen.

6 Antworten

Strahlam 11.09.2015 | 14:35
Sorry, zu früh abgeschickt! Hallo! Folgende Frage zu folgender Schilderung: Arbeitsunfähig seit September 2013, Zahlung Krankengeld seit Oktober 2013, Antrag auf EU-Rente im März 2014 gestellt, abgelehnt, Widerspruch ebenfalls, Klage vor dem Sozialgericht im Mai 2014 eingereicht, Krankengeld lief im Februar 2015 aus, kein ALG I und kein ALG II, Juni 2015 gerichtlich bestelltes Gutachten erstellt, Gutachter stellt volle EU fest, Rentenversicherung stimmt dem Gutachten im vollem Umfang zu, dass EU voll besteht. Rente soll nun ab dem 01.03.2014 von der Rentenversicherung nachgezahlt werden. Da die ganze Sache bereits vor dem Sozialgericht stand, hat die Krankenkasse trotzdem ein Recht auf Verrechnung der Nachzahlung der Rente mit gezahltem Krankengeld Zeitraum 01.03.2014 bis Februar 2015? Die KK hat sich nämlich schriftlich an die Richterin gewandt mit der Bitte, dass sie mit berücksichtigt werden in dem Verwaltungsakt, in der Hoffnung, dass die Richterin die KK bei einem eventuellen Urteil in Sachen Nachzahlung berücksichtigt. Heißt für mich, dass die KK eigentlich gar keinen Anspruch mehr auf eine Verrechnung der Nachzahlung hat. Oder? Und die Richterin spricht jetzt kein Urteil, sondern die RV stimmt dem Gutachten zu, sodass es nun so zu einer Einigung kommt. Vielen Dank!
Schadeam 11.09.2015 | 15:51
Glauben Sie denn im Ernst, dass Sie für Zeiten in denen es bereits Krankengeld gab auch noch rückwirkend die Rente ausbezahlt bekommen? Ist doch sonnenklar dass das gegengerechnet wird und die Kasse das Geld bekommt.......zumindest bis zur KG Höhe
Glimpnickelam 11.09.2015 | 19:50
Du kriegst nix mehr, du langst nämlich schon!
Strahlam 14.09.2015 | 13:59
Hallo! Vielen Dank für die vernünftige Antwort! In diesem Fall ist es so, dass das Krankengeld höher als die zu erwartende Rente war. Das heißt, dass die Krankenkasse auf diesem Differenzbetrag sitzen bleibt. Richtig? MfG
W*lfgangam 14.09.2015 | 19:30
Hallo Strahl, JA ...ist der Regelfall, dass sich die KK nur mtl. gesehen aus der Rentennachzahlung 'bedienen' kann - Rückzahlungspflichten aus höherem KG ergeben sich daher für Sie nicht. *) Gruß w. *) ...wenn nicht noch alte Beitragsrückstände aus 'vorenthaltenen/nicht gezahlten' KV-Beiträgen offen sind ;-) Kommt bei 'Normalbürgern/-beschäftigen' sicher nicht vor!
Strahlam 14.09.2015 | 19:54
Vielen Dank für die helfenden Antworten! :-)
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