Schulzeitraum 5. bis Ende 10. Klasse: 2001 bis 13.06.2007
Geburtsdatum: 23.07.1990
Ich habe einen Antrag gestellt auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten. Mir wurde der Zeitraum 07/2006 - 06/2007 bewilligt.
Der Monat 07/2007 wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
„Da bis Juni 2007 eine Anrechnungszeit wegen Schulausbildung nicht vorliegt, ist für den Monat Juli 2007 keine Übergangszeit zu berücksichtigen“
Wie oben angegeben steht auf meinem Schulzeugnis, das ich die 10. Klasse am 13.06.2007 abgeschlossen habe. Somit war ich im Juni 2007 doch noch in einer Schulausbildung. Müsste der Juni 2007 dann nicht als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung berücksichtigt werden ?
Ich habe nun beim Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten keine Schulzeugnisse beigelegt. Liegt es evtl. daran, das ich für den Monat Juli 2007 nun nicht nachzahlen kann ?
Lohnt es sich gegen den Bescheid einen Widerspruch einzulegen und das Schulzeugnis aus der 10. Klasse beizulegen aus dem hervorgeht, das ich bis zum 13.06.2007 zur Schule ging ?