Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob und für welche Zeiträume ich Beiträge (für Ausbildungszeiten) freiwillig nachzahlen darf.
Mein Versicherungsverlauf:
bis 5/99 "Schulausbildung" (Abitur)
6/99 bis 7/99 "Übergangszeit"
7/99 bis 6/00 "Pflichtbeitragszeit" (Zivildienst)
7/00 bis 8/00 "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug" (Frage 2)
9/00 bis 9/04 "Hochschulausbildung" (Studium)
3/03 bis 3/04 "Pflichtbeitragszeit"
9/04 bis 2/05 "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung"
12/04 bis 2/05 "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug"
Ich komme auf:
28 Monate Schulausbildung (02/97-05/99)
30 Monate Hochschulausbildung ohne Pflichtbeitragszeit (09/00-02/03)
19 Monate Hochschulausbildung mit Pflichtbeitragszeit (03/03-09/04)
5 Monate berufliche Ausbildung mit Pflichtbeitragszeit (10/04-02/05)
=> 82 Monate Ausbildungszeiten
Frage 2: Warum ist es besser, von 7/00 bis 8/00 mit der "rentenrechtlich stärkeren Zeit" "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug" statt "Übergangszeit" dort stehen zu haben?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Ralf