Ich hab es vielleicht ein bißchen unverständlich erklärt.
Nochmal ausführlicher:
Ich bin in meiner Ausbildung schwer erkrankt. Wohne alleine. In der Zeit vom ALG1 Bezug musste ich aufstockend dazu SGBIII Leistungen beantragen um meine Monatlichen Kosten begleichen zu können(Miete, ect.)
Aufgefordert wurde ich vom Amt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da ich momentan nicht in der Lage bin 3Std. täglich zu arbeiten.
Nach einem langem Hin und her mit gutachten ect. wurde mir letztendlich volle Erwerbsminderungsrente ab 01.03. 18 zugesprochen. Erste Rentenzahlung Ende August. Nachzahlung ab 01.03. bis 31.07.18.
Für den Zeitraum muss ja das erhaltene Geld (AlG1 & SGBIII) dem Amt erstattet werden.
Nach melden des Bescheids an die Arbeitsagentur wurden mir die Leistungen nach SGBIII zum 01.08. eingestellt. Ende Juli habe ich das letzte Mal ALG1 bekommen, das ist richtig. Aber zu wenig um den ganzen August über die Runden zu kommen.
Deshalb die Frage wie lange eine Nachzahlung dauert nachdem alle Erstattungsansprüche vom Amt an die DRV gestellt wurden. Hoffe es ist jetzt verständlicher