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Experten-Antwort

Nachzahlung bei Witwerrente

von Witwer05.08.2011 | 14:50
1592 Ansichten
2 Antworten

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Nachdem meine Frau verstorben war, hatte ich einen Antrag auf Witwerrente gestellt. Ich bekam die Rente für 3 Monate ausbezahlt, danach nichts mehr weil mein Veridienst zu hoch war. Ich bin jetzt seit Januar 2010 im Bezug von Arbeitslosengeld und habe viel weniger Geld. Leider habe ich es versäumt, der rentenkasse dieses anzuzeigen. Wenn ich das jetzt melde, kann ja meine Witwerrente neu berechnet werden. Wenn mir dann wieder etwas zusteht, für wie lange wird mir die Rente nachgezahlt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Witwerrente wird ab dem Zeitpunkt der Einkommensänderung neu berechnet. Allerdings erfolgt eine Rentennachzahlung bzw. die Zahlung einer höheren Leistung längstens für 4 Kalenderjahre zurück in die Vergangenheit (§ 44 Abs. 4 SGB X), ausgehend vom Zeitpunkt der Rücknahme des bisherigen Bescheides.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, den Rentenversicherungsträger von Einkommensänderungen zu informieren. Übersenden Sie daher unbedingt eine Kopie des Arbeitslosengeldbescheides an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, damit dieser Ihre Witwerrente neu feststellen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 05.08.2011 | 16:10
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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