Ich hätte eine Frage zur Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Zeiten der schulischen Ausbildung. Auf der Seite der DRV steht hierzu, dass eine Nachzahlung möglich ist für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_node.html). Weiterhin gelten Zeiten in schulischer Ausbildung nur dann als Anrechnungszeiten, wenn sie entweder eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen oder zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr liegen (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52920/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf, Seite 19).
Ich bin momentan 27. Vor Vollendung des 17. Lebensjahr war ich nie versicherungspflichtig beschäftigt und durchgehend ab der Einschulung in der Schule (Grundschule und dann Gymnasium). Verstehe ich es richtig, dass somit das Jahr zwischen dem 16. und dem 17. Geburtstag nicht als Anrechnungszeit gilt und ich hierfür Beiträge nachzahlen könnte?
Grund für den Wunsch nach Nachzahlung der Beiträge ist, dass ich für die Einbürgerung meines Mannes 60 Rentenbeiträge vorweisen muss und bisher erst 50 habe.