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Experten-Antwort

Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente nach Beantragung

von Gerlinde Wahl26.04.2016 | 15:53
1111 Ansichten
4 Antworten

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Da ich letztes Jahr (September) Erwerbminderungsrente beantragt habe, nachdem ich von der Krankenkasse ausgesteuert wurde und inzwischen auch kein Arbeitslosengeld bekomme. Meine Frage: sollte mir die Rente zugesprochen werden, ist es dann so, dass man die Monate nach der Beantragung rückwirkend bezahlt bekommt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nur auf Antrag erhalten. Stellt der Rentenversicherungsträger im nachhinein fest, dass ein Rentenanspruch besteht, wird ein Nachzahlungsbetrag ermittelt. Dieser Betrag steht Ihnen nur insoweit in voller Höhe zu, soweit Sie keine weiteren Leistungen wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten haben. Sollten Sie geringere Leistungen als die Ihnen zustehende Rente erhalten haben, werden Ihnen die Differenzbeträge erstattet.

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3 Antworten

Schorscham 26.04.2016 | 16:16
Die Rente wird zwar nachgezahlt, allerdings steht diese Nachzahlung im Regelfall der Stelle zu, die bis zum Rentenbeginn Ihren Lebensunterhalt bezahlt hat. Also vermutlich dem JobCenter oder dem Sozialamt. MfG
Schorscham 26.04.2016 | 16:19
An Ihrem Beispiel kann man übrigens sehr gut erkennen, dass es nicht immer klug ist, mit dem Rentenantrag bis zum letzten Tag zu warten, nur damit einem bloß kein Cent Krankengeld oder Arbeitslosengeld_1 entgeht. MfG
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