Guten Tag,
Ich habe mein letztes Studium bereits zum 25.06.18 abgebrochen und mein neues beginnt zum 01.10.18.
Jetzt ist es so, dass man mir die Halbwaisenrente erst einmal nicht zahlen möchte, solange ich nicht zum Studienbeginn nachweise, dass ich auch tatsächlich studiere.
So weit, so gut..., damit habe ich mich jetzt abgefunden. Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber, wo ich momentan noch auf Minijob-Basis beschäftigt bin, ein Angebot bekommen, vom 01.09.18 bis zum 01.10.18 auf Vollzeit umzusteigen und danach dann halt einen Werksstudenten-Vertrag zu bekommen.
Die Frage hier ist jetzt: Verliere ich damit den Anspruch auf eine Nachzahlung in der Zeit von meinem früheren zu meinem neuen Studium (Juli, August, September) komplett oder findet in dem Fall eine Gegenrechnung der Halbwaisenrente zum Einkommen statt?
Ich hoffe man kann mir helfen und bedanke mich hiermit schon für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
V.S.