Hallo Saxaya,
aus Ihrer Formulierung „alles wurde abgelehnt“, schließe ich, dass entsprechende Leistungen beantragt, und entsprechend auch im Rentenantrag wahrheitsgemäß angegeben wurden. Weiterhin unterstelle ich, dass die Ablehnungsbescheide, der Rentenversicherung nicht vor der Rentenbescheiderteilung vorgelegt wurden. Aus diesem Grund hat die Rentenversicherung gar keine andere Möglichkeit gehabt, als die Nachzahlung vorläufig einzubehalten. Sie benötigt von allen Stellen, bei denen Leistungen beantragt wurden, eine entsprechende Negativauskunft. Die anderen Stellen werden parallel zu Ihnen über die Rentengewährung benachrichtigt und gebeten, unverzüglich eine Aussage zu eventuellen Ansprüchen auf die Nachzahlung geltend zu machen oder zu verneinen. Ansonsten schließe ich mich dem Rat von Marco an, und empfehle Ihnen unverzüglich beim örtlichen Träger der Sozialhilfe vorzusprechen und den Sachverhalt zu erläutern.