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Experten-Antwort

Nachzahlung der Rente wird vorläufig nicht ausgezahlt

von Saxaya17.07.2018 | 13:14
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit April 2018 in vorgezogener Altersrente (also mit 63). Auf dem Rentenbescheid steht "Die Nachzahlung für die Zeit vom 01.04.2018 bis 31.07.2018 wird vorläufig nicht ausgezahlt." Ich erhalte weder ALG1, ALG2, Sozialhilfe noch sonstige Zahlungen. Alles wurde abgelehnt, weil ich ja seit April Rentnerin bin. Nur mein Dispo ist ausgereizt bis zum Ende. Andere Schulden habe ich nirgends. Kredit erhalte ich keinen. Bisher konnte ich die Miete, Strom und Lebensmittel aus eigenen Mitteln bzw. finanzieller Hilfe meiner Tochter bestreiten. Ich kann nicht einmal die Zuzahlung meiner Diabetes-Medikamente bezahlen. Anfang August kann ich weder Miete noch sonstiges bezahlen. Meine private Rentenversicherung wird zum 1. September ausgezahlt. Was nützt mir irgendwann eine Nachzahlung, wenn ich im August kaputt gehe und aus der Wohnung fliege??? An wen kann ich mich denn noch wenden??? Ich bin völlig verzweifelt. Mit freundlichen Grüßen Saxaya

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Saxaya,

aus Ihrer Formulierung „alles wurde abgelehnt“, schließe ich, dass entsprechende Leistungen beantragt, und entsprechend auch im Rentenantrag wahrheitsgemäß angegeben wurden. Weiterhin unterstelle ich, dass die Ablehnungsbescheide, der Rentenversicherung nicht vor der Rentenbescheiderteilung vorgelegt wurden. Aus diesem Grund hat die Rentenversicherung gar keine andere Möglichkeit gehabt, als die Nachzahlung vorläufig einzubehalten. Sie benötigt von allen Stellen, bei denen Leistungen beantragt wurden, eine entsprechende Negativauskunft. Die anderen Stellen werden parallel zu Ihnen über die Rentengewährung benachrichtigt und gebeten, unverzüglich eine Aussage zu eventuellen Ansprüchen auf die Nachzahlung geltend zu machen oder zu verneinen. Ansonsten schließe ich mich dem Rat von Marco an, und empfehle Ihnen unverzüglich beim örtlichen Träger der Sozialhilfe vorzusprechen und den Sachverhalt zu erläutern.

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5 Antworten

Marcoam 17.07.2018 | 13:19
Zum Sozialamt gehen und dort Wohnungssicherung bzw Sozialhilfe beantragen. Wichtig sind die Worte MITTELLOS und DROHENDER VERLUST DER WOHNUNG. In dem Fall muss das Sozialamt sofort also am gleichen Tag handeln. IdR wird es dann Sozialhilfe als Darlehen geben, da Sie ja Zahlungen erwarten. Wichtig ist, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und vom aktuellen Tag. Nachweis der Miete (Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung) Personalausweis Rentenbescheid und alle Ablehnungsbescheide mitnehmen.
Saxayaam 17.07.2018 | 16:28
danke für die Auskünfte
stephiepaetam 02.08.2018 | 00:14
Darf das Jobcenter auch an die für meine Kinder und meinen Mann gezahlte Hartz-IV Aufstockung oder nur an die Aufstockung für mich(Sozialgeld). Wie sieht es mit den anteiligen Mietkosten und Nebenkosten aus.Dürfen die anteiligen Kosten zu 100 % angerechnet werden oder nur Prozentual? wenn prozentual mit wieviel %. ich würde eine hohe Nachzahlung bekommen aber das Jobcenter will sich alles angeln! Ist ds rechtens.
stephiepaetam 02.08.2018 | 00:14
Darf das Jobcenter auch an die für meine Kinder und meinen Mann gezahlte Hartz-IV Aufstockung oder nur an die Aufstockung für mich(Sozialgeld). Wie sieht es mit den anteiligen Mietkosten und Nebenkosten aus.Dürfen die anteiligen Kosten zu 100 % angerechnet werden oder nur Prozentual? wenn prozentual mit wieviel %. ich würde eine hohe Nachzahlung bekommen aber das Jobcenter will sich alles angeln! Ist ds rechtens.
W*lfgangam 02.08.2018 | 20:45
Zitat von stephiepaet anzeigenausblenden
Hallo stephiepaet, was meinen Sie denn, aus welchem Grund das JC überhaupt _ergänzende_ Leistungen zur 'Sicherung des Lebensunterhalts' zahlt, wenn man/frau sich/die Familie allein aus verfügbaren/nachgezahlten Mitteln über Wasser halten kann?! Sie sind bereits an der Angel und müssen alles abgeben/verbrauchen, was zu viel ist ...fangen Sie an nachzudenken, warum das wohl so ist ;-) Zudem ist Ihre Frage hier falsch, Hier geht es um Rente und nicht um Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte/mit Umfeld/Familie nach SGB 2/gemeinhin als Hartz4 bezeichnet. Da müssen Sie anderweitigen Rat in anderen Foren suchen/finden. Gruß w.
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