Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachzahlung einbehalten?

von Ratlos30.06.2014 | 18:03
8500 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mir wurde dieses Jahr Mitte März die volle EM-Rente rückwirkend ab Mai 2013 bewilligt. Bis Mitte März bezog ich Krankengeld. Die Rentennachzahlung wird dem Krankengeld gegenüber gestellt. Daraus ergeben sich eventuell noch Forderungen, weil ich außer KG die Rente wegen tw EM erhalten habe. So weit ist mir alles klar. Frage: Laut Rentenbescheid erfolgte die erste volle Zahlung heute. Bedeutet das, die noch nicht gezahlte Rente ab Mitte März, darf auch benutzt werden, um Ansprüche der Krankenkasse zu befriedigen? Oder darf dafür nur die die Rentennachzahlung für die Zeit bis zum Ende des KG-Bezugs hergenommen werden? Ich erhielt Ende April noch eine halbe Rente, dann 2 Monate gar keine und eben heute die volle.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

wenn rückwirkend anstelle der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, kann die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung geltend machen. Die Gegenüberstellung erfolgt monatlich. Ist das Krankengeld höher als die Rente wegen voller Erwerbsminderung, kann die Krankenkasse den jeweiligen Differenzbetrag nicht vom Versicherten zurückfordern.

Durch die rückwirkende Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist allerdings auch der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbminderung entfallen. Diesbezüglich könnte noch eine Forderung des Rentenversicherungsträgers bestehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Hein Blödam 30.06.2014 | 18:56
dazwischen kann man doch ALG I beantragen
W*lfgangam 30.06.2014 | 18:59
Hallo Ratlos, die Aufrechnung erfolgt Monat für Monat für den ganzen Monat. Hat die KK weniger KG geleistet, geht sie da leer aus, war das KG höher, erhält sie nur die (kleinere) Rente. Der März muss auch noch abgerechnet werden, da sich hier Sozialleistungen überschneiden. Eine Abrechnung erhalten Sie von der DRV noch ...hmm, Bescheid im März und noch keine entgültige Nachberechnung? Bisschen lang 'für meinen Geschmack' - warten Sie noch einen Monat, dann fragen Sie bei der DRV nach (das 'Rentenpaket' könnte zz. für einige Verzögerungen sorgen, oder die KK trödelt rum, was Nachfrage/Antwort an die DRV betrifft). Gruß w.
Ratlosam 30.06.2014 | 20:54
vielen Dank, W*lfgang, so wird es schon etwas klarer. " Hat die KK weniger KG geleistet, geht sie da leer aus, war das KG höher, erhält sie nur die (kleinere) Rente" noch eine Frage dazu: bezieht sich das auf die bewiilligte volle Rente oder auf die schon gezahlte teilweise Rente? Beispiel: KG 600€ plus halbe Rente 350 € wurden von März 2013 bis März 2014 gezahlt - rückwirkend wurden 700 € Rente bewilligt Die Krankenkasse bekommt somit nichts mehr, weil die Gesamtrente höher ist als das KG? hab ich das richtig verstanden?
W*lfgangam 30.06.2014 | 21:51
Ja Ratlos, die KK kann nur mit dem mtl. Betrag aufrechnen, der ihr von der DRV 'zur Verfügung' gestellt wird - mehr geht nicht, wenn das KG in diesem Monat höher war. Gruß w.
Ratlosam 01.07.2014 | 00:41
nur zur Info: die Nachberechnung soll in den nächsten bei mir Tagen eintreffen. Es hat so lange gedauert, weil ich nach dem ersten Bescheid noch eine Einmalzahlung vom ehem. Arbeitgeber erhalten und einen Minijob angenommen habe. Das wurde dann etwas zu kompliziert für die RV ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026