Hallo Ratlos,
wenn rückwirkend anstelle der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, kann die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung geltend machen. Die Gegenüberstellung erfolgt monatlich. Ist das Krankengeld höher als die Rente wegen voller Erwerbsminderung, kann die Krankenkasse den jeweiligen Differenzbetrag nicht vom Versicherten zurückfordern.
Durch die rückwirkende Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist allerdings auch der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbminderung entfallen. Diesbezüglich könnte noch eine Forderung des Rentenversicherungsträgers bestehen.