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Experten-Antwort

nachzahlung em rente

von sandra24.09.2013 | 19:24
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4 Antworten

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habe gerade mein kontostand gesehen und auweia die nachzahlung rente ist da und noch kein bescheid der RV aber muß ich das nicht noch versteuern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Nachzahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist, dann ist die Verrechnung mit der Krankenkasse (falls Krankengeldbezug bestand) bereits erledigt und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind ebenfalls schon an Ihre Krankenkasse abgeführt. Es handelt sich also um den Nettobetrag vor Steuern.

Die steuerrechtliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn z.B. im Jahr 2013 werden 66% der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente (2013: 34%) und wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.

Zu beachten ist, dass der zu Beginn der Rente festgelegte individuelle "Rentenfreibetrag" dazu führt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe versteuert werden. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen.

Ihre tatsächliche Steuerbelastung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig (z.B. Familienstand, Höhe der Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen). Für die Ermittlung Ihres steuerpflichtigen Einkommens werden ALLE Einkünfte zusammengerechnet. Wenn Sie dann den steuertariflichen Grundfreibetrag von derzeit (2013) 8.130 EUR bzw. 16.260 EUR bei Ehepaaren überschreiten, müssen Sie Steuern zahlen.

Für konkrete steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie in unserer Broschüre "Informationen zum Steuerrecht":

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

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3 Antworten

Sonneam 25.09.2013 | 08:20
...danke für die Info !?!?!?
sandraam 25.09.2013 | 09:20
die frage ist ob ich es versteuern muß und ob die kk noch was bekommt oder es rein netto ist
Noniam 25.09.2013 | 13:05
Ja, ist wie jedes Einkommen zu versteuern. Passen Sie aber auf, dass das Finanzamt nicht die volle Rente und das volle Krankengeld (einschließlich Rückerstattung!) einrechnet. Passierte bei mir, trotz ausführlicher Erläuterung zu den Belegen) und wurde erst nach Einspruch korrigiert. Passiert angeblich häufig.
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