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Experten-Antwort

Nachzahlung Erfindervergütung und volle EM-Rente

von erfinder31.08.2013 | 18:56
1669 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin seit 2010 voll erwerbsgemindert (aus medizinischen Gründen, keine AM-Rente), die Rente ist bis 2014 befristet. Heute hat mich ein Schreiben eines ehemaligen Arbeitgebers erreicht, indem ich gebeten werde, eine Abtretung von Erfinderrechten an einer Dienst-Erfindung für diesen Arbeitgeber aus dem Jahr 2007 zu unterzeichnen. Als Gegenleistung sollen 1.500 Euro an mich gezahlt werden. Wie wirkt sich dies auf meine EM-Rente aus, wenn ich dem zustimme und die genannten 1.500 Euro dieses oder nächstes Jahr an mich gezahlt werden - also noch während dem Rentenbezug ? Bitte beachten Sie, dass ich zur Zeit in keinster Weise für diesen Arbeitgeber tätig bin - seit 2007 nicht mehr, als das Arbeitsverhältnis endete. In dem Schreiben steht auch, dass ich für die "erforderlichen Abzüge" selber sorgen soll, dass also Brutto für Netto (?) ausgezahlt wird. Spielt dies hier irgendeine Rolle ? Bin doch ziemlich verwirrt. Danke für relevante Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet wurde und und die "Erfindungsabgeltung" nach Rentenbeginn geleistet wird, liegt kein Hinzuverdienst vor.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-/-am 01.09.2013 | 07:45
Setzen Sie sich mit Krankenkasse und Finanzamt, ggf. auch Patentanwalt in Verbindung.
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