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Experten-Antwort

Nachzahlung Erwerbsminderungsrente

von Frank L.29.06.2012 | 11:54
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6 Antworten

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Hallo liebe Ratgebende, ich habe am 30.04.2012 einen Bescheid über eine unbesfristete teilweise Erwerbsminderungsrene erhalten. Jetzt geht es noch um die Nachzahlung für einen Zeitraum von 6 Monaten, während dem ich Krankengeld erhalten habe. Im Bescheid steht, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird. Da der Rentenbeginn vor dem Beginn der Krankengeldzahlung liegt, müsste die teilweise EM-Rente parallel zum Krankengeld laufen und es müssen eigentlich keine Erstattungsansprüche von Seiten der Krankenkasse abgerechnet werden. Andere Leistungen habe ich während der Zeit auch nicht bezogen. Kann man sagen, wie lange es ungefähr dauert, bis die Nachzahlung an mich ausgezahlt wird? Bei der DRV erreiche ich die zuständigen Sachbearbeiter leider telefonisch nicht. Vielen Dank und viele Grüße, Frank

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

Ihre Ausführungen sind richtig. Sofern die Arbeitsunfähigkeit nach Rentenbeginn eingetreten ist, wird das Krankengeld anrechnungsfrei geleistet. Ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse besteht in diesen Fällen nicht.

Zu der Bearbeitungsdauer kann ich keine Prognosen abgeben. Versuchen Sie doch noch einmal am Montag Ihren Sachbearbeiter zu erreichen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das ergibt sich im Umkehrschluss aus § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V.

Danach wird das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt, wenn die Rente von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit an zuerkannt wird.

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4 Antworten

Chrisam 29.06.2012 | 12:05
Sie meinen also, Sie müssten für den gleichen Zeitraum volles Krankengeld und halbe Rente "parallel" erhalten?
Frank L.am 29.06.2012 | 12:14
Ja genau, weil der Beginn der Rente vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. In meinem obigen Beitrag habe ich geschrieben "vor dem Beginn der Krankengeldzahlung". Es muss aber heißen "Vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit". Das ist bei mir der Fall. Dann wird beides parallel gezahlt. Siehe hier: Krankengeld wird gekürzt Trifft ein Anspruch auf Krankengeld mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (halbe Erwerbsminderungsrente), einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit oder einer Rente für Bergleute von der Knappschaft zusammen, wird die Krankengeldzahlung mit Beginn der Rente gekürzt. Die Kürzung erfolgt jedoch nur dann, wenn die Rente nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit beginnt. Hat ein Versicherter bereits einen Anspruch auf die genannten Renten und beginnt erst dann die Arbeitsunfähigkeit, erfolgt die Zahlung des Krankengeldes und der Rente parallel und ungekürzt.
Frank L.am 29.06.2012 | 13:27
Hallo und herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich. Gibt es einen Gesetzestext dazu, den ich mir anschauen und eventuell weiterleiten kann? Ich habe vorhin nämlich doch noch jemanden bei der Rentenversicherung erreicht, jedoch sagte mir die Dame, dass es nicht so sei. Man könne keine zwei Sozialleistungen parallel beziehen und die Krankenkasse könne jetzt ihren Erstattungsanspruch geltend machen. Ich habe aber nochmal um Überprüfung des Vorgangs gebeten. Wenn ich dann demnächst den Bescheid über die Verrechnung des Erstattungsanspruches der Krankenkasse bekomme und der parallele Bezug von KG und EM-Rente nicht berücksichtigt wurde, muss ich wohl Widerspruch einlegen, oder? Viele Grüße, Frank
Frank L.am 29.06.2012 | 14:36
Super! Herzlichen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
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