Hallo vorsorgende Mutter,
KSC hat Ihnen bereits die zutreffenden „Eckdaten“ für die Nachzahlung von Schulausbildungszeiten genannt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_detailseite.html.
Einen entsprechenden Antragsvordruck finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0080.html
Im Zweifel sollten Sie bzw. Ihre Kinder sich nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.