Hallo Holger,
wenn ich richtig gerechnet habe, sind Sie im Dezember 1984 geboren.
Da Sie das 16. Lebensjahr im Dezember 2000 vollendet und Ihre Schule im Lauf des Juli 2001 beendet haben, können Sie für die Monate Dezember 2000 bis Juli 2001 (= 8 Monate) freiwillige Beiträge nach § 207 SGB VI nachzahlen.
Für den Monat August 2001 ist eine Nachzahlung nicht möglich.
Sie müssen noch beachten, dass der Antrag auf Nachzahlung nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden kann.