Hallo Benni,
eine Nachzahlung so allein für die Studienzeit ist nicht möglich, das wäre nur zeitnah Jahr für Jahr im Rahmen der freiwilligen Versicherung möglich gewesen.
Eine Nachzahlung für Ausbildungszeiten ist bis Alter 45 immer dann möglich, wenn die schulischen Ausbildungen zusammen (klassisch Abi, dann Studium) mehr als 8 Jahre betragen haben. Die über 8 Jahre hinausgehenden Ausbildungszeiten – sowie grundsätzlich immer die Schulausbildung 16. - 17. Lbj. - sind nachzahlungsfähig.
Pro Monat können Sie derzeit von 83,70 € bis max 1.246,20 € einzahlen.
Und ja, Ratenzahlungen sind möglich. Wenn es Sie interessiert, füllen Sie diesen Vordruck aus/ohne Verpflichtung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0080.html
...sollten sich aber vorher zwingend beraten lassen!
Gruß
w.