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Nachzahlung Halbwaisenrente

von enzl05.09.2007 | 22:27
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Hallo, von der Kindergeldstelle wurde mir die Nachzahlung von Kindergeld ab 09/2003- 02/2005 in Aussicht gestellt.Wird auch von der DRVS die Halbwaisenrente nachgezahlt + der Abzug wegen Überschreitung der Hinzugs verdienstgrenze meiner Witwenrente neu be- rechnet und zuviel gekürzte Rente zurück erstattet? Herzlichen Dank enzl

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht über das 18. Lebensjahr hinaus nur dann, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder Körperlich / geistig gebrechlich ist.

Nach §99 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch wird eine Hinterbliebenenrente nicht für mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.

Sofern ein Anspruch auf Waisenrente dem Grunde nach besteht, wird bei der Witwenrente auch für diesen Zeitraum eine Erhöhung des Freibetrages in Höhe von derzeit 147,11€ bei der Einkommensanrechnung anerkannt.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich sofort mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

4 Antworten

Selina IIam 05.09.2007 | 22:37
Bei der DRV läuft nichts ohne Antrag. Die Kindergeldstelle und die DRV haben miteinander nichts zu tun- daher wird von der KG -Stelle auch nichts an die DRV weitergeleitet. Daher: Haben Sie denn dort einen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt? Rechtzeitg? Also damals bei Beginn der Ausbildung bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres? Weiß Die DRV von der Ausbildung Ihres Kindes überhaupt?
enzlam 05.09.2007 | 22:42
Kind hatte bis 01/2003 studiert, wurde dann exmatrikuliert.Anmeldefrist f.anderes Studienfach So.Sem.verpasst, ab 09/2003 Studienplatz gesucht und immer Ablehnungen erhalten.Lt.Stb.hätte er Anspruch auf Kind ergeld + somit Halbw.Rente gehabt. Ich dachte, wenn er keinen Studi-Platz hat, hat er keinen Anspruch! Kann er jetzt einen Antrag auf Nachzahlung stellen ?
???am 06.09.2007 | 07:03
Hinterbliebenenrenten werden frühestens 12 Monate vor Antragstellung gezahlt. Wenn Sie jetzt (09/2007) also erst den Antrag stellen, wäre der Rentenbeginn der Waisenrente frühestens der 01.09.2006. Anders würde es aussehen, wenn die Weitergewährung damals abgelehnt wurde. Ihre Witwenrente ist eine andere Sache. Da beträgt die Nachzahlungsfrist 4 Jahre. Sie sollten den entsprechenden Antrag also bis spätestens 31.12.2007 stellen, sonst geht Ihnen da auch noch Geld verloren. Fügen Sie jedoch gleich ein entsprechendes Schreiben bei, in dem Sie daraufhinweisen, dass der Waisenrentenanspruch nur wegen fehlender Antragstellung nicht zum Tragen kam.
Selina IIam 06.09.2007 | 09:28
Wenn Ihr Kind sich nicht in Hochschulausbildung befand, bin ich skeptisch ob - auch wenn Kindergeldanspruch besteht - ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht. Dazu müssten Sie nachweisen dass Ihr Kind sich in dieser Zeit nur mit der Ausbildungssuche beschäftigt hat, am besten noch mehr als 20 Stunden pro Woche. Hat Ihr Kind gearbeitet in der Zeit wird es schon schwierig werden zu beweisen dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend für die Ausbildungssuche waren. Und selbst wenn glaube ich nicht dass das für 3 Jahre anerkannt wird, wenn dann evtl. mal für eine Übergangszeit.
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