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Experten-Antwort

Nachzahlung ist Hinzuverdienst?

von Kalle02.10.2019 | 06:45
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5 Antworten

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Hallo zusammen, Ich befinde mich seit 01.08. in befristeter voller EMR. Nun wurde mir eine Berichtigung meiner Juliabrechnung des Arbeitgebers gesendet. Darin wurde rückwirkend eine Berichtigung der Juliabrechnung gemacht und die Mehrarbeit und Urlaub verrechnet. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber sagte mir dieser, dass eine Korrektur der Juliabrechnung vorgenommen wurde und auch aus dieser Zahlung die komplette Sozialversicherung im Juli gezahlt wurde. Es wurde lediglich im August durch das sogenannte „Zuflussprinzip“ noch versteuert. Ist diese Korrektur auf „ vor Rente“ auch Hinzuverdienst der gemeldet werden muss? Mit freundlichen Grüßen Kalle

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalle,

Einmalzahlungen sind tatsächlich nur als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn Sie aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das bei Rentenbeginn noch bestanden hat. Ein nach Rentenbeginn bestehendes Arbeitsverhältnis liegt jedoch auch vor, wenn das Arbeitsverhältnis ruht. Dies trifft laut Ihrer eigenen Angabe zu.

Damit ist die Einmalzahlung als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente zu berücksichtigen. Sofern Sie bislang noch keinen Hinzuverdienst neben Ihrer Rente prognostiziert haben, müssen Sie dies -möglichst umgehend- Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalle,

Einmalzahlungen sind Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen. Hierzu zählen z.B. Urlaubsabgeltung oder Mehrarbeitsvergütung.

Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus Zeiten vor Rentenbeginn resultieren.

Ein nach Rentenbeginn (noch) bestehendes Arbeitsverhältnis liegt auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis ruht oder während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (gegebenenfalls unter Zahlung von Krankengeld) fortbesteht.

Die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Einmalzahlung im Rahmen einer Korrekturmeldung für Juli gemeldet hat, beeinflusst damit nicht die Frage des Hinzuverdienstes zu Ihrer Rente.

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3 Antworten

Kalleam 02.10.2019 | 08:05
Zitat von Tippsi anzeigenausblenden
Hallo Tippsi, danke für die rasche Antwort. Mein Arbeitsverhältnis ist ruhend gestellt. Alle SV Beiträge auch aus der Zahlung während der EMR wurden im Monat VOR de EMR abgerechnet. Nur die KorrekturÜberweisung Inclusive der entsprechenden abgeführten Lohnsteuer während der laufenden EMR. Mit freundlichen Grüßen Kalle
Tippsiam 02.10.2019 | 07:55
Hallo Kalle, wenn Ihr Arbeitsverhältnis zum 31.07.2019 beendet wurde und es sich bei der Abrechnung im August lediglich um eine Korrekturabrechnung für Ansprüche aus der Zeit VOR dem 31.07.2019 handelt, ist der Betrag kein Hinzuverdienst im Sinne der Bestimmungen "Hinzuverdienst bei Erhalt von teilweise oder voller Erwerbsminderungsente". Hierzu zählen nur Einkünfte, die Sie ab dem Monat, ab dem Sie EMRente beziehen, erwirtschaften. Anderenfalls würde sonst ja auch Ihr (unkorrigiertes) Juligehalt als Hinzuverdienst berechnet werden müssen, da auch dieses Ihnen im Monat eines Rentenbezuges (August) zur Verfügung steht. Auch eine Urlaubsabgeltung wurde von Ihnen VOR Bezug der Rente "erwirtschaftet", nicht während des Rentenbezuges. Beiträge für die Rentenversicherung, die aus dieser Korrekturrechnung noch bezahlt wurden, wirken sich evtl. später auf die Höhe Ihrer Regelaltersrente aus, nicht aber auf die aktuelle Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie ab dem 01.08.2019 entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit noch in einem Arbeitsverhältnis stehen oder dies beabsichtigen, müssen Sie dies der Rentenversicherung melden. Alles Gute Tippsi
Kalleam 02.10.2019 | 11:46
Hallo Experte, es ist seitens AG keinerlei Meldung an KK oder RV gegangen, da die kompletten SV Beiträge für diese Berichtigungszahlung vor der EMR gemeldet wurden. Dies belegt auch die korrigierte letzte Lohnabrechnung wo diese Zahlung Berücksichtigung findet. Wenn doch keinerlei Meldung an SV Trägern rausgeht, sollte doch alles ok sein und kein Hinzuverdienst in herkömmlicher Weise bestehen. Liege ich da richtig? Bitte sich die Mühe machen und mir nochmals antworten - vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen Kalle
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