Guten Morgen Heiner Baldwang!
Die Feststellung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann immer nur im Einzelfall getroffen werden. Dazu bedarf es einer Antragstellung. Diese Einzelfallprüfung können wir hier im Forum natürlich nicht leisten. Daher hier ein kurzer Überblick über den möglichen Verfahrensablauf:
Sie stellen einen Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen gemäß § 207 SGB 6. Wird dieser abgelehnt, können Sie den Rechtsweg über Widerspruch und Klage bis zum Bundessozialgericht (BSG) verfolgen.
Letztendlich müssen Sie sich aber die Frage stellen, ob sich die Nachzahlung für Ihren Versicherungsverlauf tatsächlich relevant auswirkt.
Für die Beantwortung dieser Frage oder auch für die Antragstellung nach § 207 SGB 6 empfehlen wir ein Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung