Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bräuchte mal die Einschätzung, ob in meinen Fall evtl. ein Herstellungsanspruch in Frage kommt.
Es geht um die Nachzahlung für Schulzeiten.
1997 wurden die Anrechnungszeiten für Schule vom 17. auf das 16. Lebensjahr gekürzt.
Ab 2005 hat man die Nachzahlung für Schulzeiten (Paragraph 207 SGB VI) nur erlaubt, wenn man noch nicht 45 Jahre alt war.
2006 wurde ich 45.
Ich habe von dieser Änderung nix gewusst und glaubte auch, dass mit den Schulzeiten alles okay ist. Niemand hat darüber mich informiert.
Im Jahr 2009 habe ich einen Bescheid bekommen, dass die Schulzeit nur noch ab 17 berücksichtigt wird und der alte Bescheid nicht mehr gilt. Da stand nix drin, dass man hätte nachzahlen können. Bis zu diesem Zeitpunkt ging ich davon aus, dass die Schule ab 16 anerkannt wird.
Jetzt habe ich einen Nachzahlungsantrag für die Schulzeit ab 16 abgelehnt bekommen, weil ich ja schon über 45 bin.
Frage: Soll ich dagegen vorgehen? Seht ihr da eine Chance? Habe gelesen, es gibt einen Herstellungsanspruch bei falscher oder fehlender Beratung.
Danke für konstruktive Antworten.