guten tag
ich habe folgendes problem:
ich war in den jahren 2003 und 2004 student und habe nebenbei als nachhilfelehrer gearbeitet. auf meine anfrage damals ob ich eine lohnsteuerkarte benötige, teilte mir mein arbeitgeber mit, das sei nicht nötig, da ich eh ein student bin und dass ja nur eine geringfügige beschäftigung sei. ich nehme mal an, ich wurde laut arbeitsvertrag als freiberuflich tätig eingestellt, wobei das arbeitsverhältnis eher dem eines teilzeitbeschäftigten entsprach. ich habe anweisungen erhalten, welche gruppen ich zu welchen zeiten und in bestimmten fächern auf welche art und weise zu unterrichten hätte, die nachhilfe fand in den räumen des lernstudios statt, arbeitsmaterialien wie bücher etc. wurden vom arbeitgeber bereitgestellt, auch vertretungsstunden wurden angeordnet sowie musste ich zum teil aufgaben der sekretärin erledigen (die gekündigt hatte). ich habe in dieser zeit je nach nachhilfebedarf einige stunden pro woche gearbeitet, allerdings nicht mehr als 20 (das weiß ich heute, dass dann der studentenstatus entfällt). mein monatlicher verdienst hat nun laut einem schreiben der rentenversicherung die geringfügigkeitsgrenze überschritten und sie fordern nun eine nachzahlung von insgesamt fast 5000 euro, für die betreffenden monate ca. 240 euro pro monat. nun frage ich mich, wie bei einem regelbeitrag (müsste ich den überhaupt zahlen?) von 19,5 % derartige summen zustande kommen, da ich mit sicherheit nie mehr als 1000 euro pro monat (eher zwischen 400 und 600 euro) verdient habe, an manchen etvl. auch weniger. hat das etwas mit dem versäumnisaufschlag zu tun. der soll bei 1 % pro versäumten monat der zahlung liegen. ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwie rechtsgültig ist, nach so vielen jahren eine solche summe zu fordern (da muss es doch irgendwo auch mal eine grenze geben), nachdem mir mein arbeitgeber darüber rein gar nichts erzählt hat, dass ich mich irgendwie versichern müsste, ich nie bafög oder sonstige sozialleistungen bezogen habe, krankenversichert war und den ganzen unibedarf (fahrkarten, bücher, kopierkosten - dafür habe ich leider keine belege mehr) selbst zahlen musste. der bescheid der rentenversicherung kam, obwohl ich einspruch eingelegt hatte (mit der begründung, ich hätte mich nicht mehr gemeldet, was nicht stimmt) und auch auf meine bitte, mir irgendwelche dokumente zu schicken, damit ich diesen ganzen wahnsinn nachvollziehen könnte, habe ich keine erhalten. nun hab ich noch einen monat frist zu widersprechen.
wenn die rentenversicherung mit dieser aktion wirklich recht behalten sollte, fände ich das eine riesensauerei. dann hätte ich die ganze zeit mehr oder weniger umsonst gearbeitet (wenn man obengenannte sonstige ausgaben miteinbezieht). und ich fühle mich von meinem ehemaligen arbeitgeber über den tisch gezogen, der mich darüber nie aufgeklärt hat, welche bedeutung der arbeitsvertrag für meine sozialversicherung hat. hätte er nicht die pflicht gehabt, dafür zu sorgen, dass ich nicht mehr als 400 euro verdiene?
welche möglichkeit habe ich nun, wenn ich nicht gleich einen anwalt beauftragen möchte (den ich mir nicht leisten kann)? da ich mich mit dieser ganzen thematik wirklich nicht gut auskenne, hoffe ich sehr, dass mir da jemand weiterhelfen kann.