Liebes Expertenteam,
wir plagen uns mit einem etwas komplexeren Sachverhalt herum und bitten um Unterstützung bzgl der Modalitäten von Verrechnung einer vollen EMR mit für mehrere Jahre nachzuzahlendem Verletztengeld durch die BG.
Zum Sachverhalt:
- Arbeitsunfall in 2004
- durch die DRV ab 2007 gewährte volle EMR mit anerkanntem Leistungsfall ab 2006 - lt. Gutachten wegen des Unfalls
- laufendes Gerichtsverfahren gegen die BG, u.a. bzgl der Nachzahlung von Verletztengeld bis heute
- der Versicherte ist privat krankenversichert, Verrechnungen mit Krankengeld fallen also nicht an
Sollte die BG tatsächlich bis heute Verletztengeld nachzahlen müssen,
1. wie sähe dann die Auszahlung bzw Verrechnung mit der EMR aus
a) im Zeitraum 2004-2006, wo noch keine EMR bezogen wurde
b) im Zeitraum 2007-2010: ist hier wegen des 4-Jahres-Ablaufs überhaupt eine Verrechnung mit der EMR möglich?
c) im Zeitraum 2011 bis heute
Nachdem die Verletztengeldnachzahlung ja vermutlich als Einmalzahlung durch die KK erfolgen würde, müsste dann nicht nur die Hinzuverdienstgrenze des Nachzahlungsjahres (entsprechend dem Zuflußprinzip beim Finanzamt oder HartzIV) berücksichtigt werden oder greift dies für mehrere Jahre?
2. wie sähe die Neuberechnung der EMR aus, da mit dem Verletztengeld ja auch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden
a) im Zeitraum 2004-2006 (= Zeitraum vor Eintritt des Leistungsfalls) -> Anrechnung auf das Versichertenkonto und die aktuell gezahlte EMR oder verjährt?
b) im Zeitraum 2007-2010: Neuberechnung evtl wegen 4-Jahres-Frist hinfällig?
c) ab 2011
3. Würde bei der Berechnung des Hinzuverdienstes der Rentenbescheid aus 2007 greifen oder der Bescheid einer ggf zuvor durchzuführenden Neuberechnung der Rente aufgrund des nachgezahlten Verletztengeldes? Ab wann würde sich eine Neuberechnung für den Versicherten auswirken?
4. Wie wäre das konkrete Nachzahlungsprozedere: die KK zahlt das Verletztengeld aus und die DRV fordert beim Versicherten die Rückerstattung? Oder verrechnen BG bzw. KK mit der DRV untereinander und die Differenzzahlung erfolgt durch die KK an den Versicherten?
5. Im Fall einer Verletztengeldnachzahlung für mehrere Jahre muß diese auch versteuert werden. Kann ein Sozialleistungsträger in einem sozialgerichtlichen Verfahren wegen nicht zeitnah erbrachter Leistungen zur Übernahme der Steuerschuld verurteilt werden, wenn für den Versicherten ohne die verzögerte Zahlung keine Steuerschuld angefallen wäre?
Wir bedanken uns für das Licht ins Dunkel bringen!