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Experten-Antwort

Nachzahlung verrechnet

von Julia-SR07.07.2015 | 10:45
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, gem. Rentenbescheid erhalte ich ab 1.8. Rente wegen voller Erwerbsminderung rückdatiert auf März. Bis zum 26.5. habe ich Krankengeld erhalten. Nun ist der neue Monat Juli da und auch alle Rechnungen, aber ich habe kein Geld bekommen. Die RV sagt sie zahlt erst ab August und die Krankenkasse zahlt nicht, da ich ja nun den Bescheid habe. Meine Frage ist nun woher ich dieses Monat mein Geld bekommen soll... schön langsam wird es dringend! Danke schonmal für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia-SR,

haben andere Sozialleistungsträger mit der Rente vergleichbare Leistungen in einem Zeitraum erbracht, für den auch die Rente zu zahlen ist, erheben sie Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung. Das bedeutet, dass dann die Rentennachzahlung insgesamt oder bis zur Höhe der anderen Sozialleistung nicht dem Rentenberechtigten, sondern dem anderen Leistungsträger zusteht. Erstattungsberechtigt ist u.a. auch die gesetzliche Krankenkasse.

Die Krankenkasse hat gleichzeitig mit dem Rentenbezieher die Mitteilung über die Rentengewährung erhalten. Sobald die Krankenkasse die Erstattungsansprüche beziffert hat, wird die Nachzahlung durch den Rentenversicherungsträger abgerechnet.

Eine evtl. vorhandene Restzahlung wird Ihnen unverzüglich angewiesen.

Die Rentenzahlung für den Monat August (wie im Rentenbescheid aufgeführt) erhalten Sie am letzten Werktag des Monats August, also am 31.08.2015 ausgezahlt.

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4 Antworten

V.am 07.07.2015 | 10:49
je schneller Ihre Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch ggü. der NAchzahlung beziffert, so eher bekommen Sie die Nachzahlung für die Zeit vom 27.05. bis 31.07. ausgezahlt. Beachten Sie auch, dass de laufende Rente ab August erst zum Monatsende ausgezhalt wird (dritter oder vierter Satz Ihres Rentenbescheides).
KSCam 07.07.2015 | 13:13
Wenn der Rentenbeginn auf der ersten Seite des Bescheides mit 01.08.2015 angegeben ist, erhalten Sie die Augustrente tatsächlich erst Ende August. Dann gibt es keine Nachzahlung von der DRV! Hat das Krankengeld vorher schon geendet, müssen Sie die Zeit mit Erspartem überbrücken oder bei Bedürftigkeit erhalten Sie Sozialhilfe oder sonstige Bedürftigkeitsleistungen.
Julia-SRam 07.07.2015 | 14:23
Vielen Dank für die Antworten, das hat mir schon weiterheholfen. Aber eine Frage hätte ich noch: gem. dem Bescheid meiner Krankenkasse, hätte ich bis 6.7. Anspruch auf krankengeld gehabt. Wird aber nicht mehr bezahlt, weil der Rentenbescheid da ist. So wenn jetzt aber die Rentenversicherung erst ab Ende August bezahlt, warum erhalte ich dann nicht zumindest das Krankengeld?
Schorscham 07.07.2015 | 15:08
Weil der Krankengeldanspruch mit Feststellung der Erwerbsminderung entfällt und nicht erst ab Rentenzahlungsbeginn.
Deutsche Rentenversicherung
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